Am Mittwochmorgen wurden in Wattwil SG und Ebnat-Kappel SG zwei Gucklochfahrer angehalten. Sie werden zur Anzeige gebracht.
Gucklochfahrer in Ebnat-Kappel.
Gucklochfahrer in Ebnat-Kappel. - Kantonspolizei St. Gallen

Das Wichtigste in Kürze

  • In Wattwil SG und Ebnat-Kappel SG wurden am Mittwoch zwei Autofahrer angehalten.
  • Da deren Scheiben nicht ordnungsgemäss von Eis befreit waren, wurden sie verzeigt.
  • Um eine Anzeige zu vermeiden, erinnert die Kantonspolizei an die Vorschriften.
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Am Mittwochmorgen wurden in Wattwil und Ebnat-Kappel zwei Autofahrer angehalten, welche ihre Autoscheiben nicht genügend vom Eis befreit hatten.

Anlässlich von Patrouillenfahrten wurden die zwei Autofahrer angehalten. Es musste festgestellt werden, dass die Autos bedeckte Frontscheiben hatten.

Die beiden Autofahrer werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige gebracht.

Die Scheiben müssen von Schnee und Eis befreit sein

Um die Sicherheit zu gewährleisten und somit auch eine Anzeige zu vermeiden, gilt es, folgende Richtlinien zu beachten: Front- und Seitenscheiben sowie Seitenspiegel müssen von Eis und Schnee befreit werden.

Gucklochfahrer in Wattwil.
Gucklochfahrer in Wattwil. - Kantonspolizei St. Gallen

Zudem muss auch bei den Lichtern, Blinkern und Kontrollschildern allfälliger Schnee und Eis entfernt werden. Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe müssen nicht zwingend freigekratzt werden.

Um weitere Verkehrsteilnehmende nicht in Gefahr zu bringen, müssen Motorhaube und Fahrzeugdach ebenfalls von Schnee und Eis befreit werden.

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