Wildhaus-Alt St. Johann: Nachtrag Reglement über Kurtaxen
Wie die Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann informiert, wurde die Abgabe zur Tourismusförderung für Bergbahn- und Skiliftunternehmungen neu geregelt.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Möglichkeit der Einzelabrechnung gänzlich zu streichen, sodass nur noch Pauschalkurtaxen möglich sind (Artikel sechs, Reglement über Kurtaxen und Abgaben zur Tourismusförderung).
Die Abgabe zur Tourismusförderung wurde für Bergbahn- und Skiliftunternehmungen neu geregelt (Artikel 15 b, Reglement über Kurtaxen und Abgaben zur Tourismusförderung).
In diesem Zusammenhang genehmigte der Gemeinderat ebenfalls die Anpassung von Artikel b) aa) und bb) bezüglch des Tarifes über die Abgaben zur Tourismusförderung.
Diese Änderungen unterstehen dem fakultativen Referendum. Weitere Details können auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.