Hirschthal erinnert an die Steuererklärung 2021
Wie die Gemeinde Hirschthal mitteilt, werden ab Anfang Juli 2022 für ohne Fristerstreckung ausstehende Steuererklärungen kostenpflichtige Mahnungen verschickt.
Die Steuererklärung 2021 für unselbstständig Erwerbende ist bis am 31. März 2022 und für selbstständig Erwerbende bis am 30. Juni 2022 einzureichen.
Wenn die Steuererklärung nicht innerhalb der Frist eingereicht worden ist beziehungsweise nicht eingereicht werden kann, besteht die Möglichkeit, entweder online oder bei der Abteilung Steuern per E-Mail oder telefonisch eine Fristerstreckung zu beantragen.
Es wird gebeten zu beachten, dass ab Anfang Juli 2022 für ohne Fristerstreckung ausstehende Steuererklärungen kostenpflichtige Mahnungen verschickt werden. Seit 1. Januar 2019 betragen die Mahngebühren für die erste Mahnung 35 Franken, für die zweite Mahnung 50 Franken.