Hirschthal ruft zum Rückschnitt der Bepflanzung auf
Wie die Gemeinde Hirschthal mitteilt, sollen die Einwohner ihre Pflanzen am Strassenrand bis zum 15. Juli 2022 zurückschneiden.
Die Eigentümer und Mieter von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen sowie dem Gemeingebrauch zugänglichen Privatstrassen werden gebeten, ihre Bäume, Sträucher, lebenden Hecken und sonstigen Pflanzen so zurückzuschneiden oder nötigenfalls zu entfernen, dass die Verkehrssicherheit jederzeit gewährleistet ist.
Die minimale lichte Höhe beträgt über Fahrbahnen 4,5 Meter und über Gehwegen 2,5 Meter. Überhängende Bäume und Sträucher sind entsprechend aufzuasten. Hecken und Sträucher sind bei Kantonsstrassen auf einen Abstand von 2 Meter, bei Gemeindestrassen von 60 Zentimeter, gemessen ab Strassenmark, zurückzuschneiden.
Bei Kreuzungen, in Kurven, bei Strasseneinmündungen und Ausfahrten sind angemessene Sichtzonen zu schaffen. In den Sichtzonen muss eine freie Sicht in einer Höhe von 80 Zentimeter bis 3 Meter gewährleistet sein. Auch ist darauf zu achten, dass Beleuchtungsanlagen, Verkehrszeichen, Hausnummern und dergleichen jederzeit gut sichtbar sind.
Gegenüber privaten Liegenschaften und Grundstücken sind die nachbarrechtlichen Vorschriften zu beachten. Lebende Hecken dürfen nicht höher sein als 1,80 Meter.
Im Unterlassungsfall drohen Kosten für den Grundeigentümer
Dieser Rückhau ist spätestens bis zum 15. Juli 2022 vorzunehmen. Im Unterlassungsfall können die notwendigen Arbeiten auf Kosten desbetreffenden Grundeigentümers durch das Bauamt ausgeführt werden.