Kemmental bittet Strassenanstösser um Rückschnitt
Wie die Gemeinde Kemmental mitteilt, werden die Bürger gebeten, Bäume, Hecken und Sträucher unter Schnitt zu halten, um Strassen und Wege sicher zuhalten.
Gestützt auf die Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege des Kantons Thurgau sind Grundeigentümer von Liegenschaften an öffentlichen Strassen und Wegen verpflichtet, Bäume, Hecken und Sträucher jederzeit so unter Schnitt zu halten, dass sie nicht in den Strassenraum hineinragen und die Übersicht auf den Strassen und Wegen gefährden. Dies ist in erster Linie aus Sicherheitsgründen für Velo-, Mofa- und Autofahrende.
Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzungen und Einfriedungen höchstens eine Höhe von 80 Zentimeter ab Strassenhöhe erreichen. Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von mindestens 60 Zentimeter zur Strassen- oder Weggrenze aufweisen.
Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich auf eine lichte Höhe von 4.50 Meter, bei Wegen und Trottoirs auf eine lichte Höhe von 2.50 Meter zu stutzen.
Die Gemeinde bittet alle Grundeigentümer, diesen Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege nachzukommen. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet und erleichtert die Strassenunterhaltsarbeiten. Nicht ausgeführte Rückschnittarbeiten können unter Kostenfolge nötigenfalls durch den Werkhof ausgeführt, beziehungsweise in Auftrag gegeben werden.