Kemmental: Strassenanstösser müssen Hecken kürzen
Wie die Gemeinde Kemmental mitteilt, sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Pflanzen an öffentlichen Strassen gemäss den gesetzlichen Vorschriften zu kürzen.
Gestützt auf die Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege des Kantons Thurgau sind Grundeigentümer von Liegenschaften an öffentlichen Strassen und Wegen verpflichtet, Bäume, Hecken und Sträucher jederzeit so unter Schnitt zu halten, dass sie nicht in den Strassenraum hineinragen und die Übersicht auf den Strassen und Wegen gefährden.
Dies ist in erster Linie aus Sicherheitsgründen für Velo-, Mofa- und Autofahrende.
Die Masse sind gesetzlich vorgegeben
Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzungen und Einfriedungen höchstens eine Höhe von 80 Zentimeter ab Strassenhöhe erreichen (§ 41 Abs. 1).
Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von mindestens 60 Zentimeter zur Strassen- oder Weggrenze aufweisen.
Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich auf eine lichte Höhe von 4,50 Meter, bei Wegen und Trottoirs auf eine lichte Höhe von 2,50 Meter zu stutzen (§ 42 Abs. 2).
Der Rückschnitt der Pflanzen ist Pflicht
Die Gemeinde bittet alle Grundeigentümer, diesen Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege nachzukommen.
Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit und erleichtern die Strassenunterhaltsarbeiten.
Nicht ausgeführte Rückschnittarbeiten können unter Kostenfolge nötigenfalls durch den Werkhof ausgeführt, beziehungsweise in Auftrag gegeben werden.