Maskentragpflicht in den Kreuzlinger Verwaltungsgebäuden
Seit heute Montag, 19. Oktober 2020, gilt in öffentlichen Gebäuden eine generelle Maskentragpflicht.
Um die hohen Fallzahlen der Coronavirus-Ansteckungen einzudämmen, erliess der Bundesrat gestern Sonntag eine generelle Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden. Diese Maskentragpflicht gilt für Kundinnen und Kunden als auch für Mitarbeitende der Stadtverwaltung.
Sämtliche Schalter der Stadtverwaltung Kreuzlingen sind weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Zum eigenen Schutz und zum Schutz der Mitarbeitenden bittet der Stadtrat die Bevölkerung jedoch, den Besuch in den Verwaltungsgebäuden möglichst einzuschränken und falls möglich darauf zu verzichten.
Denn zahlreiche Dienstleistungen können auch online abgewickelt werden (www.kreuzlingen.ch). Bei Fragen stehen die Abteilungen telefonisch gerne zur Verfügung.
Der Stadtrat dankt der Kreuzlinger Bevölkerung für das Verständnis und die Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln inklusive Maskentragpflicht.