Recherswil bittet um Rückschnitt der Sträucher und Hecken
Wie die Gemeinde Recherswil informiert, müssen sichtbehindernde Bäume, Sträucher und Grünhecken entlang der Strassen zurückgeschnitten werden.
Die Bevölkerung wird zum Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Grünhecken längs Strassen und Trottoirs, bei Ein- und Ausfahrten sowie an Einmündungen und Kreuzungen aufgefordert. Die Gemeinde Recherswil bittet alle Grundstückeigentümerinnen und Grundstückeigentümer, zu überprüfen, ob ihre Bepflanzungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Bei Ein- und Ausfahrten, Einmündungen und Kurven müssen sichtbehindernde Bepflanzungen so weit aufgeschnitten werden, dass freie Sicht gewährleistet ist. Diese Vorgaben sind das ganze Jahr einzuhalten.