Sanierungsarbeiten an der Gerlafingenstrasse in Recherswil
Wie die Gemeinde Recherswil mitteilt, kommt es wegen Sanierungsarbeiten an der Gerlafingenstrasse, Abschnitt Hauptstrasse bis Autobahn-Brücke, zu Behinderungen.
Wegen Sanierungsarbeiten (Gehweg, Randabschlüsse und Strassenbelag) an der Gerlafingenstrasse, Abschnitt Hauptstrasse bis Autobahn-Brücke, sind mehrere Verkehrsmassnahmen erforderlich. Sanierungsarbeiten am Gehweg, Randabschlüsse und Strassenbelag: Der Verkehr wird bei Bedarf mittels Lichtsignalanlage oder Verkehrsdienstes geregelt. Während der gesamten Bauzeit wird die Ein- und Ausfahrt an der Gerlafingenstrasse / Hauptstrasse für den Verkehr gesperrt.
Die Zufahrt zu den Liegenschaften an der Gerlafingenstrasse erfolgt über die Gemeinden Kriegstetten - Gerlafingen - Obergerlafingen. Die Zufahrten zu den privaten Liegenschaften werden vorübergehend eingeschränkt und nach Vorankündigung für kurze Zeit gesperrt. Die entsprechenden Umleitungen werden signalisiert. Das bestehende Geschwindigkeitssignal (Tempo 50 Kilometer pro Stunde auf der Gerlafingenstrasse) wird in Richtung Obergerlafingen bis zur Einmündung Meisenweg verschoben.
Der Deckschichteinbau auf der Gerlafingenstrasse wird in zwei Etappen ausgeführt. Bei jeder Einbauetappe wird die Gerlafingenstrasse für den Verkehr für eine Nacht und einen Tag gesperrt. Die Sperrungen der Gerlafingenstrasse wird den Anstösser mittels lnformationsschreiben angekündigt. Die erste Etappe ist ab Hauptstrasse bis und mit Einfahrt Ost Feumotech AG und die 2. Etappe ab Einfahrt Ost Feumotech AG bis Autobahnbrücke. Die Arbeiten dauern ab Montag, 11. Juli, bis Montag, 31. Oktober 2022.
Gegen die verfügte Massnahme kann innert zehn Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt 1, Zuchwil, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen. Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.