Krienser Stadtrat mit Abstimmungsergebnis unzufrieden
Die Ablehnung der kommunalen Vorlagen in Kriens am 13. Februar 2022 macht eine positive Entwicklung der Stadt schwierig, da die finanziellen Mittel fehlen.
Wie die Gemeinde Kriens informiert, hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom Mittwoch, 16. Februar 2022 die Abstimmungsergebnisse des vergangenen Wochenendes vertieft analysiert. Die Ablehnung der beiden kommunalen Vorlagen (Nachkommens-Erbschaftssteuer und Testplanung Zentrum) ist aus Sicht des Stadtrates bedauerlich. Sie zeigt, wie schwer sich Kriens aktuell damit tut, für eine positive Entwicklung der Stadt Lösungen zu finden, die auch von einer Mehrheit der Bevölkerung getragen werden.
Seit einigen Jahren bereits kämpft die Stadt Kriens darum, den städtischen Finanzhaushalt so zu sanieren, dass Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht stehen. Noch unter dem damaligen Finanzvorsteher Paul Winiker (heute Regierungsrat) wurde das Grundproblem festgestellt: Kriens hat als Agglomerationsgemeinde mehr Aufgaben zu erledigen und zu finanzieren, als aufgrund der Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur Steuereinnahmen vorhanden sind.
Der damals aufgestellte Sanierungsplan baute auf vier Säulen
Der Sanierungsplan hatte vorgesehen, Ausgaben zu reduzieren, sprich zu sparen, Einnahmen zu verbessern, Investitionen zu reduzieren und Strukturen durch Reorganisation und Zusammenarbeit anzupassen. Dieser Plan wurde in der Folge überarbeitet und im Jahr 2020 in aktualisierter Form (Planungsbericht «Stadtfinanzen im Gleichgewicht») vom Krienser Stadtparlament in der Grundstossrichtung gutgeheissen.
Der Stadtrat erhoffte sich Mehreinnahmen durch Erbschaftssteuer
Seither wird konsequent an der Umsetzung der in dieser Planung aufgeführten Einzelmassnahmen gearbeitet. Eine davon, die Rückkehr zur Nachkommens-Erbschaftssteuer, wurde am 13. Februar 2022 von der Stimmbevölkerung abgelehnt. Das Stadtparlament hatte der Vorlage noch mit einer Mehrheit zugestimmt, weil es die Chance auf dringend benötigte Mehreinnahmen über Einzelinteressen von Erben stellten. Die Stimmbevölkerung aber sprach sich an der Urne dagegen aus, nachdem die unterlegene Parlamentsminderheit diesen Entscheid über ein Referendum an die Urne gebracht hatte.
Die Bevölkerung lehnt jegliche Art von «Sparmassnahmen» ab
Damit erlebte eine weitere Massnahme der Strategie zur Sanierung der Stadtfinanzen das gleiche Schicksal wie zuvor die Anpassung des Steuerfusses. Auch diese scheiterte damals mit dem Budget 2021 an der Urne. Damals musste der Regierungsrat das Krienser Budget festlegen. Andere Massnahmen aus dem Bereich «Sparen» führten in der Bevölkerung zu intensiven Diskussionen. Die Aussetzung des Ferienhortes und die Erhöhung der Tarife für die Tagesstrukturen sind politisch zwar beschlossen, werden aber aufgrund von Rückmeldungen von Direktbetroffenen inzwischen wieder infrage gestellt.
In allen Fällen hatten Stadtrat und Einwohnerrat den mit dem Plan «Stadtfinanzen im Gleichgewicht» gemeinsam beschlossenen Weg beschritten. Und mussten nun feststellen, dass dieser Weg von einer Mehrheit der Krienser Stimmbevölkerung nicht mitgetragen wird. Vieles von dem, was an Massnahmen in einem Gesamtpaket angepackt wurde, scheiterte in der Umsetzung. An politischen Ideologien, an Einzelinteressen oder daran, dass es nicht gelungen war, die komplexen Zusammenhänge aufzuzeigen.
Die Volksentscheide erstaunten in der Deutlichkeit. Auch wenn diese zu einem Teil auf Proteststimmen in Zusammenhang mit Sparmassnahmen zurückzuführen waren, gibt es durchaus ganz grundsätzliche Ansätze der Erklärung. Sparen schmerzt immer und sparen, ohne dass auch wertgeschätzte Leistungen betroffen wären, geht nicht. Auf der anderen Seite will eine Mehrheit der Bevölkerung der Stadt nicht mehr Einnahmen gewähren. Und allein nach dem Prinzip Hoffnung nehmen in Kriens die Steuereinnahmen durch Neuzuziehende nicht im erforderlichen Ausmass zu.
Fehlende finanzielle Mittel machen eine positive Entwicklung der Stadt schwierig
Dieses Risikos war sich der Stadtrat beim Ausarbeiten der Finanzstrategie bewusst. Die jüngsten Entscheide an der Urne und die Reaktionen auf beschlossene Massnahmen führen in diesem Zusammenhang zur Grundsatzfrage: «Ist der eingeschlagene Weg falsch? Oder was braucht es, um verständlich aufzuzeigen, dass auch unpopuläre Massnahmen auf dem Weg zu gesünderen Stadtfinanzen unumgänglich sind?»
An dieser Wegkreuzung steht Kriens aktuell. Stadtrat und Einwohnerrat werden sich mit dieser Richtungsentscheidung befassen müssen. Denn die nächsten Entscheide stehen an: Die Bewirtschaftung von Parkplätzen ausserhalb des Siedlungsgebietes, die Abschaffung von Ausnahmen bei der Umsetzung der Billettsteuer und die Diskussion über die bereits vor einem Jahr angekündigte Anpassung des Steuerfusses in Kriens. Und es geht um die geplante Einführung eines Finanzhaushaltgesetzes in Kriens. Alle diese Massnahmen sind ebenfalls Meilensteine auf dem Weg, den Stadtrat und Parlament zusammen skizziert haben.
Können auch diese nicht umgesetzt werden, muss sich Kriens ganz grundsätzlich mit seiner Zukunft auseinandersetzen. Dann stellt sich die Frage, ob die aktuellen finanzpolitischen Vorgaben («Stadtfinanzen im Gleichgewicht») noch genügend Perspektiven bieten, um innert nützlicher Frist wieder festen Boden unter die Füsse zu bekommen.
Denn letztlich hat eine Finanzpolitik nur ein Ziel: Sie will die Finanzierbarkeit zur Gestaltung des Lebensraums Kriens sichern. Das war der Auftrag, den Stadtrat und Parlament aus dem Bekenntnis der Stimmbevölkerung zur eigenständigen Gemeinde im Jahr 2009 entnommen haben. Dazu aber braucht es ein Mindestmass an Spielraum.
Stadt muss weiterhin aktiv gestaltet werden
Der Stadtrat nimmt den Entscheid des Stimmvolkes ernst. Er wird in den kommenden Wochen versuchen, die nötigen Konsequenzen daraus für sich zu ziehen. An der auf lange Sicht ausgelegten Finanzstrategie («Stadtfinanzen im Gleichgewicht») will er aber vorerst festhalten. Er sucht weiterhin nach Mitteln und Wegen, um die Zukunft einer eigenständigen Stadt Kriens aktiv zu gestalten. Dabei werden auch die jüngsten Entscheide der Bevölkerung an der Urne in die Gesamtbeurteilung mit einbezogen. Spätestens im Frühjahr 2023 soll mit Blick auf die kommende Legislatur (2024 bis 2028) an einer Klausurtagung eine finanzpolitische Auslegeordnung stattfinden.