Flurwege im Landwirtschaftsgebiet Meilen stehen im Fokus
Wie die Gemeinde Meilen meldet, könnten die mit dem Unterhalt der Flurwege verbundenen Herausforderungen mit einer Genossenschaftsgründung aufgefangen werden
Flurwege dienen der Grob- und Feinerschliessung landwirtschaftlicher Grundstücke, die es ihren Eigentümern erlauben, auf ihre land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücke zu gelangen.
Flurwege stehen im Gesamteigentum aller anstossenden Grundstückeigentümer und sind als ausgeschiedene Grundstücke im Grundbuch verzeichnet.
Die Werkhaftung und der Unterhalt liegen in der Verantwortung der Gesamteigentümer.
Flurwege von rund 16,5 Kilometer Länge
In der Gemeinde Meilen existieren im Landwirtschaftsgebiet über 70 Flurwegparzellen mit einer Länge von rund 16,5 Kilometer.
Daneben gibt es Entwässerungsanlagen/Drainagen (rund 60 Hektar) im Landwirtschaftsgebiet, welche mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden.
Die Flurwege sowie die Drainagen sind in unterschiedlich gutem Zustand. Es gibt gut unterhaltene und weniger gut unterhaltene Flurwege beziehungsweise Drainagen.
Gründung einer Unterhaltsgenossenschaft
Die mit der Instandsetzung und dem Unterhalt der Flurwege und Drainagen verbundenen Herausforderungen könnten mit der Gründung einer Unterhaltsgenossenschaft zum grossen Teil aufgefangen werden.
Ob im betroffenen Gebiet (Perimeter) eine Unterhaltsgenossenschaft gegründet wird, darüber entscheiden die betroffenen Grundeigentümer.
Die Abklärungen betreffend Gründung einer Unterhaltsgenossenschaft Meilen sind im Gange.