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Meilen: Fusswegprojekt Bünisbach scheitert vor Bundesgericht

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Goldküste,

Das Bundesgericht hat den Fussweg entlang des Bünisbachs zwischen Herrliberg und Meilen abgelehnt, da er den Naturschutz zu stark beeinträchtigen würde.

Die Seestrasse in Meilen.
Die Seestrasse in Meilen. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Meilen mitteilt, haben die Gemeinden Herrliberg und Meilen vor einigen Jahren beschlossen, für die Naherholung der Bevölkerung im Bereich der gemeinsamen Gemeindegrenze einen neuen Fussweg zu erstellen. Dieser Fussweg mit einer Länge von rund einem Kilometer entlang des Bünisbachs soll vom Wohngebiet beim Rietliweg in Herrliberg bergwärts zur Stiftung Stöckenweid in Meilen führen, dann weiter durch das Bünisbachtobel bis zur Schmitteneichstrasse wiederum im Gemeindegebiet von Herrliberg.

Nach der Publikation des Vorprojekts im Jahre 2018 und der Einholung eines kantonalen Vorprüfungsberichts im gleichen Jahr verfasste ein renommiertes Beratungsbüro für Naturschutz Mitte 2019 ein umfassendes Gutachten, worauf weitere Modifikationen an der geplanten Linienführung vorgenommen wurden.

Im Herbst 2019 lag das definitiv bereinigte Wegprojekt öffentlich auf. Hiergegen gingen drei Einsprachen ein, wovon zwei Einsprachen einvernehmlich bereinigt werden konnten.

Nachdem die Zürcher Baudirektion im Frühjahr 2020 die entsprechenden kantonalen Bewilligungen erteilte, setzten die Gemeinderäte von Herrliberg und Meilen das Fusswegprojekt im März 2021 fest und wiesen die verbliebene Einsprache ab.

Grundeigentümerin reicht Rekurs und Beschwerde ein

Hiergegen erhob die betreffende Grundeigentümerin Rekurs beim Zürcher Baurekursgericht, welcher von diesem Ende 2021 vollumfänglich abgewiesen wurde.

Dagegen gelangte die besagte Grundeigentümerin an das Zürcher Verwaltungsgericht, das die erhobene Beschwerde im Frühjahr 2023 hauptsächlich mit der Begründung guthiess, gemäss erwähntem Gutachten sei im Jahr 2018 ein balzendes Baumfalkenpaar bei der Bünishoferstrasse in der Nähe eines Teilstücks des projektierten Fusswegs gesichtet worden, weshalb es wahrscheinlich sei, dass der angrenzende Wald als Brutstandort dieses Baumfalkenpaars genutzt werde.

Hiergegen gelangten die beiden Gemeinden Herrliberg und Meilen ans Bundesgericht, das die erhobene Beschwerde mit Urteil vom 21. November 2024 jedoch letztinstanzlich abgewiesen hat.

Zusammengefasst ist das Bundesgericht zum Schluss gelangt, dass ein schutzwürdiges Biotop vorliege, welches durch den geplanten Fussweg, das heisst durch die damit einhergehende Störwirkung insbesondere für dort brütende Vögel nicht unerheblich beeinträchtigt werde, was im Rahmen einer Interessenabwägung nicht hingenommen werden könne.

Bundesgericht gewichtet Naturschutz höher als Naherholung

Die Gemeinderäte von Herrliberg und Meilen bedauern diesen Verfahrensausgang ausserordentlich. Obwohl die zuständigen kommunalen und kantonalen Bewilligungsbehörden wie auch das Zürcher Baurekursgericht das Fusswegprojekt vor Ort als vollumfänglich rechtskonform erachteten, haben sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Bundesgericht den geplanten Fussweg Bünisbach bedauerlicherweise als unzulässig qualifiziert.

Aus Sicht der Gemeinden Meilen und Herrliberg wurde mit dem sehr sorgfältig erarbeiteten Projekt dem Schutz von Flora und Fauna genügend Rechnung getragen.

Selbstverständlich gilt es den höchstrichterlichen Entscheid zu akzeptieren, auch wenn damit dem – neben dem Naturschutz – ebenfalls gewichtigen öffentlichen Interesse der Naherholung der Bevölkerung von Herrliberg und Meilen nicht angemessen Rechnung getragen werden kann.

Die beiden Gemeinderäte werden nun darüber befinden, ob und in welcher Form ein alternatives Fusswegprojekt angegangen wird.

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