Nachwahl eines Mitgliedes der Kirchenpflege in Herrliberg
Wie die Gemeinde Herrliberg mitteilt, blieb eine Stelle als Behördenmitglied der römisch-katholischen Kirchenpflege bei den Wahlen am 15. Mai 2022 unbesetzt.
Gestützt auf die Kirchgemeindeordnung Herrliberg und das Gesetz über die politischen Rechte ist eine Wahl für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 durchzuführen.
Innert 40 Tagen, dass heisst bis 28. Januar 2023, können dem Wahlbüro Vorschläge eingereicht werden.
Diese müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten der römisch-katholischen Kirchgemeinde Herrliberg unterzeichnet sein und Namen, Vornamen, Geburtsjahr und Adresse, auch der Kandidaten, enthalten.
Wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt sind, kommt es zu Urnenwahl
Die Vorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht.
Gleichzeitig wird eine neue Frist von sieben Tagen angesetzt, innert welcher Vorschläge zurückgezogen, aber auch neue eingereicht werden können.
Ist nach Ablauf der zweiten Frist die gleiche Person wie nach der ersten Frist definitiv zur Wahl vorgeschlagen, erklärt die wahlleitende Behörde die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt.
Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl angeordnet.
Die Einspruchsdauer ist fünf Tage ab Veröffentlichung
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen ab Veröffentlichung schriftlich begründet Einspruch bei der Katholischen Kirchenpflege genommen werden.