Umweltkommission und Verkehrskommission gewählt
Der Gemeinderat wählte zwei neue Kommissionen. Beide sind gemäss Art. 5.2c der Gemeindeordnung ständige Fachkommissionen des Gemeinderates mit Antragsrecht.
Die Umweltkommission wird die Exekutive grundsätzlich bezüglich einer nachhaltigen Entwicklung beraten, die Verkehrskommission wird sich mit den vielfältigen Fragen der Mobilität aller Bevölkerungsgruppen befassen. Die Umweltkommission wird präsidiert von Gemeinderat Philipp Christen. Ihre Mitglieder sind Michael Felder, Eduard Gassmann und Ursula Thüring sowie Alexander Winter als Teamleiter Werk- und Entsorgungsdienste und Rochus Büeler als Bereichsleiter Infrastruktur.
Die Verkehrskommission setzt sich wie folgt zusammen: Präsident ist Gemeindeammann Baptist Lottenbach, Mitglieder sind Markus Appert, Manuel Weingartner, Daniel Würsch, Patrik Würsch und Josef Zängerle sowie Stefan Aeschi als Leiter Bau- und Infrastruktur und Rochus Büeler als Bereichsleiter Infrastruktur.
Aufgaben der neuen Fachkommissionen
Grundsätzlich befassen sich die Umweltkommission und die Verkehrskommission mit strategisch/konzeptionellen Fragen. Die technische Lösungsfindung und operative Umsetzung ist Aufgabe der zuständigen Verwaltungsstellen. Gemäss Pflichtenheft hat die Umweltkommission folgende Aufgaben:
-Sie berät den Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung in Umweltfragen, nimmt Stellung zu aktuellen, umweltrelevanten Projekten in der Gemeinde und stellt entsprechende Anträge für Massnahmen und Aktionen.
-Sie nimmt Anregungen und Meinungen aus der Bevölkerung, von Parteien und interessierten Gruppierungen entgegen.
-Sie führt Projekte und Aktionen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Umweltanliegen durch.
-Sie pflegt das Netzwerk mit den Nachbargemeinden, dem Kanton und mit anderen Kommissionen und Organisationen.
Für die Verkehrskommission formuliert das entsprechende Pflichtenheft folgende Aufgaben:
-Sie berät den Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung in verkehrstechnischen und strategischen Fragen. Der Verkehrsrichtplan soll als Grundlage dienen.
-Sie nimmt Stellung zu aktuellen, verkehrsrelevanten Projekten in der Gemeinde und stellt entsprechende Anträge für Massnahmen und Aktionen.
-Sie nimmt Anregungen und Meinungen aus der Bevölkerung, von Parteien und interessierten Gruppierungen entgegen.
-Sie überprüft den Bus- und Schiffsfahrplan mit den Bedürfnissen der Gemeinde
-Sie berät die Gemeinde beim öffentlichen Parkraum inkl. technischen Einrichtungen
Wo besteht Handlungsbedarf?
Die Pflichtenhefte der beiden Kommissionen umschreiben auch die Grundsätze und den entsprechenden Handlungsbedarf in der Gemeinde Weggis.
Umweltkommission – Grundsatz:
Die nachhaltige Entwicklung ist die eigentliche Herausforderung für Gemeinden und Städte im 21. Jahrhundert. Gemeint ist damit eine Entwicklung, welche ein Gleichgewicht zwischen einer prosperierenden Wirtschaft, einer solidarischen Gesellschaft und einer intakten natürlichen Umwelt darstellt. Umweltschutz ist somit ein wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Gemeindeentwicklungspolitik und steht gleichwertig neben wirtschaftlichen und sozialen Anliegen.
Umweltkommission – Handlungsbedarf:
Natur- und Landschaftsschutz
Verlust von bestehenden natürlichen Lebensräumen verhindern, neue Lebensräume schaffen, naturnahe Strukturen im Siedlungsraum fördern, qualitativer und quantitativer Bodenschutz.
Gewässerschutz und Abfallbewirtschaftung
Bestehende Standards halten, verfeinern und verstärken. Die Entwicklungen in diesen beiden Bereichen sind zu überwachen.
Verkehrskommission – Grundsatz:
Die Bereitstellung einer modernen und leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur für die Bevölkerung und Wirtschaft ist grundlegend. Der Zugang und die Gewährleistung der Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen ist ein wesentliches Ziel. Die verschiedenen Interessengruppierungen gleich zu berücksichtigen ist die grosse Herausforderung.
Verkehrskommission – Handlungsbedarf:
Öffentlicher Verkehr
Förderung des Fussgängerverkehrs, öffentlichen Verkehrs, Veloverkehrs und der nachhaltigen Mobilität. Mobilitätsvorsorge für nicht-motorisierte Einwohner, Arbeitnehmer und Besucher sicherstellen.
Individualverkehr
Anbindung des Strassennetzes der Ortsteile und der Siedlungsgebiete an das übergeordnete Strassennetz. Trennen der verschiedenen Funktionen einer Strasse nach: durchleiten, verbinden, sammeln, erschliessen. Gestaltung der verschiedenen Strassenklassen nach deren Funktion.
Strassenraumgestaltung
Die Strassen, Wege und Plätze sind so zu gestalten, dass sie selbsterklärend sind. Die geltenden Verkehrsregimes (Tempo 50, T-30 Zone, Begegnungs- oder Flanierzone) sollen überdacht und nach Bedarf angepasst werden. Strassenräume sind bedeutende öffentliche Räume und somit auch die Visitenkarte der Gemeinde Weggis.
Parkraum
Bestimmen des Platzbedarfes und somit Instrumentalisierung der Mobilität an neuralgischen Standorten. Die Bewirtschaftung der Parkplätze dient zur Steuerung der Parkplatzbenützung.