Anpassung der provisorischen Steuerrechnungen in Maienfeld
Wie die Gemeinde Maienfeld berichtet, kann beim Steueramt Maienfeld eine Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2021 beantragt werden.

Im Januar 2022 werden die provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2021 in Rechnung gestellt. Basis dafür bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuerperiode 2020.
Haben sich nun die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr 2021 gegenüber der Steuerperiode 2020 stark verändert, kann beim Steueramt Maienfeld eine Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2021 beantragt werden.
Das Gesuch ist schriftlich per E-Mail oder in Papierform einzureichen und es sind zwingend das voraussichtliche steuerbare Einkommen 2021 und das voraussichtliche steuerbare Vermögen per 31. Dezember 2021 mitzuteilen.
Telefonische Gesuche können nicht bearbeitet werden.