Der Alpweg Jenins-Maienfeld-Fläsch ist wieder befahrbar
Wie die Gemeinde Jenins mitteilt, ist die Wintersperre ab sofort aufgehoben. Der Weg ist bis zur Jeninser Gemeindegrenze befahrbar.
Für den Alpweg gilt ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge mit bestimmten Ausnahmen. Das Fahrverbot ist signalisiert.
Die Ausnahmen ohne beziehungsweise mit Bewilligungspflicht sind im Reglement für das Befahren des Alpwegs der Gemeinden Jenins, Maienfeld und Fläsch geregelt.
Bewohner und Mitarbeitende benötigen eine Bewilligung
Zu den Ausnahmen mit Bewilligungspflicht gehören insbesondere Fahrzeuge von Grundeigentümern, Pächtern und Mietern für die Zufahrt zu ihren Liegenschaften, Fahrzeuge von Lieferanten, Berufsleuten, Konzessionären, und so weiter, zur Ausübung ihrer Tätigkeit, Zubringer für bestimmte Zwecke wie Hirtenbesuche, Hüttenbesuche, Alpbesuche und Fahrzeuge gehbehinderter Personen
Für die obgenannten Fahrzeuge muss die Fahrbewilligung vor Antritt der Fahrt ins Alpgebiet bei den Gemeindeverwaltungen Fläsch, Maienfeld oder Jenins während den Bürozeiten gelöst werden.
Am Wochenende steht nur beim Eingang der Gemeindeverwaltung Jenins ein separater Briefkasten für die Lösung der Fahrbewilligung zur Verfügung (bitte nur Briefkasten Alpweg benützen).
Es sind dort auch bedruckte Couverts für die Bezahlung der Gebühr vorhanden. Die Fahrbewilligung ist nicht übertragbar und muss am Fahrzeug gut sichtbar angebracht sein.
Bitte beim Befahren der Strasse beachten
Motorrad- und Quadfahrer werden gemäss Art. 6 Abs. b Alpwegreglement angehalten, nur die Strasse zu befahren. Das angrenzende Gelände darf nicht befahren werden.
Während des Jahres werden Mitarbeitende der Firma Sprecher Security auf dem gesamten Alpweg Jenins-Maienfeld-Fläsch die Kontrollen vor Ort ausüben.
Bei Fahrzeugen, welche im Zeitpunkt der Kontrolle nicht über die notwendigen Bewilligungen verfügen, werden Bussen ausgestellt.