Madiswil

Grüngutentsorgung in Madiswil wird ab 2025 neu organisiert

Nau.ch Lokal
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Langenthal,

Wie die Gemeinde Madiswil mitteilt, wird die Grüngutentsorgung per 1. Januar 2025 neu organisiert. Die Entsorgungsgebühren werden nach Gewicht erhoben.

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Im Garten fällt viel Grüngut an, das sachgerecht entsorgt werden muss. - Pixabay

Das Grüngut wurde bisher über die Grundgebühren finanziert.

Gemäss Umweltschutzgesetz ist die Entsorgung von Siedlungsabfällen über verursachergerechte und kostendeckende Gebühren zu finanzieren.

Die Strassen- und Wasserbaukommission Madiswil hat deshalb nach umfangreichen Abklärungen entschieden, die Grüngutentsorgung neu zu organisieren.

Die Neuorganisation beinhaltet die Einführung des Holprinzips, Entsorgungsgebühr für Grüngut und neue Sammelstelle der Gemeinde bei Biopower Schürch AG.

Die Umsetzung erfolgt ab 2025

Die vorgesehene Änderung der Grüngutentsorgung ist nach Überprüfung der zuständigen Strassen- und Wasserbaukommission Madiswil mit dem aktuell gültigen Abfallreglement möglich, da weiterhin eine Sammelstelle betrieben wird.

Die Umsetzung erfolgt per 1. Januar 2025. Der Gemeinderat wird in der Abfallverordnung die Gebühren für die Grüngutentsorgung festlegen.

Die Entsorgungsgebühren werden nach Gewicht erhoben.

Durch die Einführung einer gebührenfinanzierten Grüngutentsorgung wird der Gemeinderat gleichzeitig auch eine Gebührensenkung der jährlichen Grundgebühren vornehmen, sodass das Verursacherprinzip eingehalten wird und die Spezialfinanzierung der Abfallentsorgung ausgeglichen bleibt.

Grüngut in Plastikcontainern bereitstellen

Um der Bevölkerung eine weitere Entsorgungsmöglichkeit anzubieten, hat die Strassen- und Wasserbaukommission beschlossen, das Holprinzip über die ganze Gemeinde einzuführen.

Die Grüngutsammlung wird mit 28 bis 36 Abfuhren pro Jahr angeboten. Die Bereitstellung des Grünguts erfolgt in normierten Plastikcontainern, in den Grössen 140, 240 oder 770 Liter.

Der Container wird mit einem Datenchip versehen und bei jeder Leerung gewogen. Es wird das Nettogewicht gewogen. Andockgebühren fallen keine an.

Gleichen Standorten wie beim Hauskehricht

Die Verrechnung der Entleerung wird dem Eigentümer durch die Gemeinde in Rechnung gestellt. Geleert werden können nur maschinell leerbare Container.

Die Leerung der Container erfolgt grundsätzlich an den gleichen Standorten wie beim Hauskehricht.

Falls es bei einem Standort aus topographischen Gründen oder aufgrund der Platzverhältnisse nicht möglich ist, die Grüngutcontainer zu leeren, wird die Strassen- und Wasserbaukommission nach Anmeldungseingang einen alternativen Standort festlegen und die betroffenen Eigentümer darüber informieren.

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