Thunstetten genehmigt neue Verordnung über Auskünfte
Wie die Gemeinde Thunstetten meldet, wurde die neue Verordnung über Personalieneinzel- und Steuerauskünfte genehmigt. Sie tritt am 1. April 2024 in Kraft.
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Thunstetten an seiner Sitzung vom 5. Februar 2024 die Verordnung über Personalieneinzel- und Steuerauskünfte im Rahmen einer Totalrevision genehmigte.
Mit dem Inkrafttreten werden alle mit dieser Verordnung im Widerspruch stehenden früheren Vorschriften aufgehoben.
Die Verordnung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden am 1. April 2024 in Kraft.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation (Stand vom 15. Februar 2024) Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau in Wangen an der Aare erhoben werden.