Baselland: Mehrheit der Lenker gewährt Blinden nicht den Vortritt
Am Mittwoch fand in Wahlen BL eine präventive Verkehrskontrolle, mit dem Fokus auf blinde Personen, statt. Die meisten Lenker gewährten keinen Vortritt.

Das Wichtigste in Kürze
- In Wahlen BL fand am Mittwoch eine präventive Verkehrskontrolle statt.
- Fokus der Kontrolle waren blinde Personen.
- 80 Prozent von rund 300 Verkehrsteilnehmenden gewährten keinen Vortritt.
Am Mittwoch führte die Polizei Basel-Landschaft auf der Laufenstrasse in Wahlen BL eine präventive Verkehrskontrolle, mit dem Fokus auf blinde Personen, durch.
Dabei wurde festgestellt, dass von den rund 300 am Verkehr teilnehmenden Fahrzeugen, mehr als 80 Prozent der Fahrzeuglenkenden der sehbehinderten Person den Vortritt beim Überqueren der Strasse nicht gewährten.

Dies zeigt, dass die blinden und sehbehinderten Menschen nicht die Aufmerksamkeit und Sicherheit erhalten, die ihnen von Gesetzeswegen zustehen würde.
Rund 150 Fahrzeuge wurden durch die Polizei gestoppt und die Fahrzeuglenkenden und auf ihr Fehlverhalten hingewiesen.
Weisser Stock = Stopp
Der weisse Stock hat Vortritt – immer und überall; auch neben dem Fussgängerstreifen.
Wenn eine blinde oder sehbehinderte Person am Strassenrand den Weissen Stock hochhält und so signalisiert, dass sie die Fahrbahn überqueren will, müssen die Fahrzeuge anhalten und warten bis die Person die Strasse vollständig überquert hat.
Dabei gilt: nicht winken, nicht hupen und nicht den Motor abstellen. Die lauten Fahrzeuge wie Lastwagen, Traktor, Motorräder oder Baumaschinen müssen den Motor abstellen.
Im Lärm dieser Fahrzeuge können die leisen Elektrofahrzeuge nicht mehr wahrgenommen werden
Helfen Sie mit, dass sich die blinden und sehbehinderten Menschen im Strassenverkehr sicher fühlen und nicht gefährdet werden.