Liesberg

Liesberg: Pflanzen am Wegrand dürfen Verkehr nicht behindern

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Laufental,

Wie die Gemeinde Liesberg mitteilt, sind Eigentümer von Grundstücken verpflichtet, die strassennahen Bepflanzungen auf die vorgegebenen Masse zurückzuschneiden.

Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen
Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen. - Gemeinde Sennwald

Bäume und Sträucher, die auf Trottoirs und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr.

Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strasseneinmündungen.

Auch die Strassenreinigung wird erschwert und vorstehende Äste beschädigen die Reinigungsfahrzeuge, was unnötige Kosten für das Gemeinwesen verursacht.

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden deshalb gebeten, gemäss kantonalem Strassengesetz ihre Grünanlagen zu kontrollieren.

Die Masse sind gesetzlich vorgegeben

Bei Fahrbahnanstoss sind überhängende Bäume und Sträucher auf eine Höhe von mindestens 4,50 Meter und bei Trottoirs und Gehwegen auf eine Höhe von mindestens 2,50 Meter zurückzuschneiden.

Hecken sind auf eine maximale Höhe von 1,80 m herunterzuschneiden respektive, bei Sichtbehinderung für den Verkehr, gemäss den Weisungen der Polizeiorgane oder der Gemeindeverwaltung.

Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt, sondern müssen gut sichtbar sein.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

87 Interaktionen
Penis-Video
Mulhouse Messer-Attacke
Terror-Verdacht

MEHR LIESBERG

Ferdinand Piëch Enkel
32 Interaktionen
Raser in Liesberg BL
Liesberg: Kollision.
Liesberg BL

MEHR AUS BASELLAND

Max Towers pfeifen aesch
2 Interaktionen
Aesch BL
hänggi oberbeck
Mitte Baselland
Polizei Baselland
30 Interaktionen
Erst 15!