Strassenanstösser in Himmelried müssen Pflanzen schneiden
Wie die Gemeinde Himmelried schreibt, müssen Bäume, Hecken und Sträucher an Strassen und Wegen auf die Grundstückgrenze zurückgeschnitten werden.
Die Eigentümer und Mieter von Grundstücken in Himmelried, welche an eine Strasse oder einen Fussweg angrenzen, werden gebeten, die Hecken, Büsche und Bäume entlang der Grenze zu den Verkehrswegen zurückzuschneiden.
Diese Pflanzen müssen bis auf eine Höhe von mindestens 4,2 Metern ab Strassenniveau auf die Grundstückgrenze zurückgeschnitten werden. Die Durchfahrt von Lastwagen, Postautos, et cetera darf nicht behindert werden.
Insbesondere bei nasser Witterung hängen die Äste von Bäumen und Sträuchern bei verschiedenen Liegenschaften weit in die Strassen hinein, was zu Beschädigungen von Antennen, Aussenspiegeln und anderen Fahrzeugbestandteilen führen kann.
Verwilderte Pflanzen beeinträchtigen die Verkehrssicherheit
Durch Ausweichmanöver von Fahrzeugen wird auch die Verkehrssicherheit auf der betreffenden Strasse beeinträchtigt. Einfriedungen im Sichtbereich von Verzweigungen und Kreuzungen dürfen gemäss dem kommunalen Baureglement eine Höhe von 80 Zentimetern nicht überschreiten.
Im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit, bittet die Gemeinde die betroffenen Einwohner, diese Arbeiten wenn nötig auszuführen und in regelmässigen Abständen die Situation neu zu beurteilen.