1. Mai

Verkehrsanordnung für den 1. Mai Markt

Nau.ch Lokal
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Laufental,

Wegen des 1. Mai Markts gelten ab 30. April in Laufen Park- und Fahrverbote. Anwohner werden gebeten, ihre Fahrzeuge in den Aussenbezirken abzustellen.

Ein Geschäftshaus in der historischen Altstadt am Obertor in Laufen.
Ein Geschäftshaus in der historischen Altstadt am Obertor in Laufen. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Stadt Laufen mitteilt, damit der traditionelle 1. Mai Markt reibungslos ablaufen kann, ist ein Fahr- und Parkregime nötig.

Am Mittwoch, 30. April 2025, gilt ab 13 Uhr für die ganze Viehmarktgasse und ab 15 Uhr für die ganze Hauptstrasse ein Parkverbot. Zudem ist während des Aufbaus der Marktstände mit temporären Fahrverboten zu rechnen. Nach den primären Aufbauarbeiten für den 1. Mai Markt können die Fahrzeuge wieder parkiert werden.

Am Donnerstag, 1. Mai 2025, ab 6 Uhr gilt in der Viehmarktgasse und in der Hauptstrasse ein Parkverbot. Des Weiteren gilt ab 7 Uhr ein generelles Fahrverbot in der Viehmarktgasse, Hauptstrasse und Amthausgasse. Dies gilt auch für sämtliche Anwohner der erwähnten Strassenabschnitte.

Verkehrseinschränkungen rund um den 1. Mai Markt

Die Einwohner werden gebeten, ihre Fahrzeuge vorgängig in die Aussenbezirke des Stedtli zu stellen. Sobald der 1. Mai Markt beendet ist, können nach den primären Abbauarbeiten die Strassen sukzessive wieder in Anspruch genommen werden.

Am Freitag, 2. Mai 2025, wird ab 7.30 Uhr der Abbau des 1. Mai Marktes durch den Werkhof fortgesetzt. Deshalb ist noch mit temporären Fahrverboten zu rechnen.

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