Boniswil: Verlegung öffentlicher Fussweg
Das öffentliche Wegrecht zur Kappelstrasse ist mit der Verlegung der Seetalbahn aufgehoben. Das funktionslose Wegrecht wird entsprechend verlegt.
Von der Leutwilerstrasse her, zwischen dem abgebrochenen Gasthof «Ochsen» und der Umfassungsmauer des «Müli-Gartens» führt ein öffentliches Wegrecht zur Kappelenstrasse. Die Verbindung zur Kappelenstrasse ist mit der Verlegung der Seetalbahn faktisch aufgehoben worden, so die Gemeinde Boniswil.
Mit der Überbauung des «Ochsen-Areals» wird der «Müli-Garten» öffentlich. Zudem wird das funktionslos gewordene Wegrecht verlegt. Es führt neu der Südfassade der Mühlenliegenschaft entlang (Parzellen 456 und 454), als Verbindung von der Seetalstrasse, oder eben vom öffentlichen «Müli-Garten» zum Weg, der von der Leutwilerstrasse her, hinter der Mühlenliegenschaft durch, zur Seetalstrasse führt.
Die Unterlagen zur neuen Wegführung liegen auf der Gemeindekanzlei Boniswil vom 9. April 2021 bis 10. Mai 2021 öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Boniswil, 5706 Boniswil, schriftlich einzureichen, versehen mit einem Antrag und einer Begründung.