Wie die Gemeinde Hunzenschwil mitteilt, werden Angehörige gebeten, bis zum 14. Mai 2023 die Gräber zu räumen.
Der Kirchenturm in Hunzenschwil.
Der Kirchenturm in Hunzenschwil. - Nau.ch
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Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit sind gemäss § 23 des Friedhofreglements die Urnengräber des Jahrgangs 1995 bis 1997 (Gräber Nummern 66–73) sowie die Erdbestattungsgräber des Jahrgangs 1994 bis 1997 (Gräber Nummern 352–365) zur Räumung fällig.

Die Räumung erfolgt Ende Mai 2023. Die Angehörigen werden gebeten, die Gräber bis spätestens Sonntag, 14. Mai 2023, zu räumen und die Grabdenkmäler und Pflanzen, falls gewünscht, abzuholen.

Nach Ablauf dieser Frist werden die verbleibenden Gegenstände abgeräumt. Die Grabsteine werden gemahlen und entsorgt.

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