Hunzenschwil plant Steuerfusserhöhung zum Haushaltsausgleich
Wie die Gemeinde Hunzenschwil informiert, wird für 2024 ein Budget vorgelegt, welches mit einer Steuerfusserhöhung von drei Prozent auf neu 102 Prozent rechnet.
Der Finanzhaushalt der Einwohnergemeinde Hunzenschwil entwickelt sich in eine ungünstige Richtung.
Das Einnahmenwachstum hält mit den Steigerungen des Aufwands nicht Schritt. Es wird immer schwieriger, ausgeglichene Budgets zu erstellen. Der notwendige Schuldenabbau wird kaum realisiert.
Steuerfusserhöhung soll Schuldenentwicklung bremsen
Um diese negative Entwicklung abzubremsen und den Trend umzukehren, legt der Gemeinderat für 2024 ein Budget vor, welches mit einer Steuerfusserhöhung von drei Prozent rechnet.
Damit erhält Hunzenschwil einen Steuerfuss von 102 Prozent.
Für das schwache Wachstum der Steuereinnahmen sind sowohl die natürlichen als auch die juristischen Personen verantwortlich.
Die Steuerkraft pro Kopf bei den natürlichen Personen nimmt in Hunzenschwil entgegen dem kantonalen Trend ab.
Steuerkraft über drei Jahre
Die bereinigte Steuerkraft über drei Jahre wird im Finanzausgleich am besten abgebildet.
Hier verzeichnete Hunzenschwil gegenüber dem letzten Jahr eine Abnahme von 48 Franken pro Einwohner, wogegen sich der kantonale Durchschnitt um 22 Franken pro Einwohner verbesserte.
Bei den juristischen Personen führt die Steuergesetzrevision, die die Stimmbürger im Mai 2022 angenommen haben, zu Steuerausfällen bei ertragsstarken Unternehmen. Hunzenschwil hat neben vielen kleinen und mittleren auch ertragsstarke grössere Unternehmen.
Der Anteil der juristischen Steuern am Gesamtsteuerertrag ist in Hunzenschwil mit rund 15 Prozent überdurchschnittlich hoch. Eine Entlastung der Unternehmen wirkt sich deshalb besonders stark aus.
Ausgeglichenes Budget nur mit Erhöhung
Die gemeinsame Zielsetzung von Finanzkommission und Gemeinderat fordert ein ausgeglichenes Budget und einen Schuldenabbau.
Ohne die Erhöhung des Steuerfusses um drei Prozent kann kein ausgeglichenes Budget ohne Einbussen in Unterhalt und Betrieb gewährleistet werden.
Schuldenabbau mit positiven Selbstfinanzierungen
Der Schuldenabbau erfolgt langsam und setzt sich aus den beiden Komponenten positive Budgets (und Rechnungen) und positive Selbstfinanzierungsgrade bei den Investitionen zusammen.
Durch die bereits 2022 kommunizierte Plafonierung der Neuinvestitionen auf maximal eine Million pro Jahr für die Budgetjahre 2024 bis 2027 erreicht die Gemeinde einen Schuldenabbau mit positiven Selbstfinanzierungen.
Werden zusätzlich positive Budgets vorgelegt, so sinken die Schulden auch von dieser Seite her.