Wie die Gemeinde Möriken-Wildegg mitteilt, werden Eigentümer von Grundstücken gebeten, Bäume und Sträucher bis am 6. Juli 2024 zurückzuschneiden.
Das Schloss Möriken-Wildegg.
Das Schloss Möriken-Wildegg. - Nau.ch
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Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden gebeten, die in das Strassengebiet hineinragende Bepflanzungen auf eine Höhe von 4,5 Meter respektive 2,5 Meter bei Gehwegen zurückzuschneiden.

Weiter ist darauf zu achten, dass die Strassentafeln und die Strassenlampen nicht verdeckt sind.

An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 0,6 und 3 Meter gewährleistet sein.

Das Zurückschneiden ist bis am 6. Juli 2024 vorzunehmen.

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