Rupperswil fordert zum Zurückschneiden von Bepflanzungen auf
Wie die Gemeinde Rupperswil berichtet, werden unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen aufgefordert, überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern hinter den Strassen- bzw. Gehwegrandabschluss zurückzuschneiden. Die lichte Höhe muss über Strassengebiet mindestens 4.5 Meter und über Gehwegen mindestens 2.5 Meter betragen.
Im Bereich von Kurven und Kreuzungen sowie bei privaten Grundstückszufahrten sind sichtbehindernde Bäume und Sträucher jederzeit zu entfernen. In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimetern und drei Metern gewährleistet sein. Strassenbeleuchtungen, Verkehrssignalisationen sowie Hydranten dürfen durch Bepflanzungen in keiner Art und Weise beeinträchtigt werden und müssen jederzeit freigelegt sein.
Im Interesse der Verkehrssicherheit erwartet der Gemeinderat die umgehende und einwandfreie Behebung bestehender Beeinträchtigungen bis spätestens 22. Oktober 2021.