Wie die Gemeinde Staufen mitteilt, sind Zeiten, an denen keine lärmintensiven Aktivitäten gestattet sind, gesetzlich vorgeschrieben.
Die Staufbergkirche der Gemeinde Staufen.
Die Staufbergkirche der Gemeinde Staufen. - Nau.ch
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Mit den ersten wärmeren Frühlingstagen fallen auch wieder «lärmige» Arbeiten im Freien an.

Aus diesem Grund sind bei der Gemeindekanzlei bereits die ersten Reklamationen betreffend Nichteinhalten der Nacht- und Mittagsruhe eingegangen.

Die Bevölkerung wird darauf aufmerksam gemacht, dass gemäss Polizeireglement der Repol Lenzburg sämtliche lärmintensive Verrichtungen, insbesondere auch das Rasenmähen, zu vorgegebenen Zeiten verboten sind.

Zu diesen Zeiten muss man Ruhe bewahren

Von Montag bis Freitag bis 7 und ab 20 Uhr, am Samstag bis 7 und ab 18 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztags und zusätzlich Montag bis Samstag 12 bis 13 Uhr ist die Ruhestörung verboten.

In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr ist zudem auch jeder Lärm im Innern von Gebäuden verboten, der die Nachtruhe stört.

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