Amtliche Vermessung wurde in Niederdorf erneuert
Wie die Gemeinde Niederdorf berichtet, wurde bis Mai 2022 die amtliche Vermessung im und ausserhalb des Baugebiets nach den Bundesvorschriften durchgeführt.
In der Gemeinde Niederdorf wurde bis Mai 2022 die Erneuerung der amtlichen Vermessung im Landwirtschafts- und Waldgebiet nach den Bundesvorschriften durchgeführt.
Gemäss Artikel 28 der Verordnung über die Amtliche Vermessung (VAV) vom 18. November 1992 (SR 211.432.2) und § 16 der kantonalen Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV) vom 12. Juni 2012 (SGS 211.53) werden folgende Bestandteile der Erneuerung der amtlichen Vermessung Niederdorf, Los 6, öffentlich aufgelegt: Pläne für das Grundbuch 1:1000, Nummer 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und die Liegenschaftsbeschriebe.
Im Plan für das Grundbuch werden die Inhalte der Informationsebenen Fixpunkte, Bodenbedeckung, Einzelobjekte, Nomenklatur, Liegenschaften, Rohrleitungen, Hoheitsgrenzen und Gebäudeadressen dargestellt. Ihm kommt gemäss Artikel 7 Absatz 1 VAV die Rechtswirkung vom Eintrag im Grundbuch zu.
Die Darstellung eines bezüglich der Lage und des Grenzverlaufs unveränderten Grundstücks kann die Bevölkerung im GeoView des Geoportals des Kantons Basel-Landschaft oder anlässlich der öffentlichen Auflage einsehen.
Das Mitwirkungsverfahren ist vom 20. Juni bis 19. Juli 2022
Die Unterlagen sind in der Zeit vom 20. Juni bis 19. Juli 2022 auf der Gemeindeverwaltung in Niederdorf zu finden, jeweils von Montag bis Freitag von 9.30 bis 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung. Zu diesen Zeiten können die Anwohner die neuen Pläne für das Grundbuch einsehen. Bei Fragen können die Anwohner sich telefonisch unter an den patentierten Ingenieur-Geometer Dominik Kägi wenden.
Neben den neuen Plänen für das Grundbuch resultieren neue Grundstücksflächen, ermittelt aus den Landeskoordinaten der bestehenden und vor Ort unveränderten Grenzpunkte. An der wahren Grösse des Grundstückes vor Ort hat sich, wie oben bereits erwähnt, nichts geändert.
Im Liegenschaftsbeschrieb sieht man das bestehende und das nach der Erneuerung der amtlichen Vermessung resultierende Flächenmass des jeweiligen Grundstücks, gerundet auf ganze Quadratmeter. Die Flächendifferenz ist mit den unterschiedlichen Verfahren der Flächenberechnung bei der Erstvermessung in den Jahren 1911 bis 1916 und heute zu verstehen.
Sie gibt kein Anrecht auf allfälligen Schadenersatz. Rechtsbildende Einsprache gegen den Plan für das Grundbuch und gegen den Liegenschaftsbeschrieb kann der Grundeigentümer erheben, wenn er in seinen dinglichen Rechten verletzt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er geltend macht, der Grenzverlauf seines Grundstücks sei im Plan für das Grundbuch nicht richtig wiedergegeben.
Nach der Auflage wird das Vermessungswerk in Kataster nachgeführt
Selbstverständlich werden während der Auflage auch weitere Widersprüche von beschreibenden Angaben wie Kulturart, Bebauung, Flurname und so weiter entgegengenommen; für diese Rügen sind keine speziellen Voraussetzungen (Eigentümerschaft beziehungsweise dingliche Berechtigungen) erforderlich oder nachzuweisen.
Allfällige Einsprachen sind vom 20. Juni bis 19. Juli 2022 eingeschrieben und begründet an den Gemeinderat Niederdorf zu richten. Nach Abschluss der öffentlichen Auflage wird das Vermessungswerk genehmigt und vom kantonalen Grundbuchamt im Grundbuch sowie von der Gemeinde in deren Kataster nachgeführt.
Arbeiten amtliche Vermessung im Baugebiet
Neben der Erneuerung der amtlichen Vermessung ausserhalb des Baugebiets hat in den letzten Jahren auch im Baugebiet eine Vielzahl von weiteren Arbeiten stattgefunden.
Dabei handelt es sich insbesondere um die Aufteilung der Gebäude, gestützt auf dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), und um den Abgleich infolge der Entwicklung des Dateninhaltes in der amtlichen Vermessung (zum Beispiel die Einführung der Information Einstellhalle, Trottoir oder Verkehrsinsel).
Gestützt auf Artikel 28 der Verordnung über die Amtliche Vermessung (VAV vom 18. November 1992) werden folgende Bestandteile der Daten der amtlichen Vermessung im Baugebiet der Gemeinde Niederdorf öffentlich aufgelegt: Plan für das Grundbuch und Grundstückbeschreibung.
Die Anzeige dauert vom 20. Juni bis 19. Juli 2022
Der Plan für das Grundstück beinhaltet die vorschriftsgemässen und harmonisierten Bestandteile der amtlichen Vermessung (Fixpunkte, Grundstücke, Bodenbedeckung, Einzelobjekte, Nomenklatur et cetera). Die Grundstückbeschreibung enthält je Grundstück Angaben über die Fläche, die Gebäude mit Adresse und die weiteren Bodenbedeckungsarten sowie den Flurnamen.
Die Daten sind für jedermann im kantonalen Geoinformationssystem GeoView BL einsehbar. Die Anzeige dauert vom 20. Juni bis 19. Juli 2022. Bei Fragen oder Anmerkungen wende man sich an das Amt für Geoinformation. Nach Abschluss des Anzeigeverfahrens werden das Grundbuchamt und die Gemeinde diese Ergebnisse in ihren Akten nachtragen.