Beschlüsse der Gemeindeversammlung in Oberdorf BL
Wie die Gemeinde Oberdorf mitteilt, sind an der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. März 2022 insgesamt sieben Beschlüsse gefasst worden.
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. März 2022: Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 9. Dezember 2021 wird genehmigt, die Schlussabrechnungen Erschliessung Baugebiet «Breite» wird zur Kenntnis genommen.
Folgende Beschlüsse unterliegen gemäss § 49 des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum: Der Kredit über 156'000 Franken inklusive Mehrwertsteuer für die Neugestaltung des Uli Schad-Platzes und diverse Anpassungen im Zusammenhang mit dem Neubau WB wird genehmigt, der Kredit über 160'000 Franken inklusive Mehrwertsteuer für die Sanierung Mühlehalde wird genehmigt.
Der Kredit über 710'000 Franken inklusive Mehrwertsteuer für die Sanierung des Milcherwegs inklusive Leitungsersatz wird genehmigt und der Kredit über 670'000 Franken inklusive Mehrwertsteuer für die Sanierung des Vogelackerwegs inklusive Leitungsersatz wird genehmigt.
Die Referendumsfrist von 30 Tagen seit Beschlussfassung läuft am 27. April 2022 ab. Die Beschlüsse, die keinem Referendum unterstehen, werden mit dem Tag der Einwohnergemeindeversammlung rechtskräftig.
Ersatzwahl Gemeinderat
Für die Ersatzwahl eines Mitglieds in den Gemeinderat für die laufende Amtsperiode bis 30. Juni 2024 ist kein Wahlvorschlag auf der Gemeindeverwaltung eingegangen. Die Stille Wahl ist somit nicht zustande gekommen. Die Wahl wird ordnungsgemäss am 15. Mai 2022 an der Urne stattfinden.
Die Gemeindeverwaltung bittet die Kandidaten, ihre Kandidatur zu melden, damit diese auf dem amtlichen Informationsblatt Gemeindewahlen publiziert werden können.
Eine allfällige Nachwahl ist auf den 25. September 2022 angesetzt. Der Eingabetermin für die Stille Wahl der Nachwahl ist der 23. Mai 2022.