Niederdorf erlaubt das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August
Wie die Gemeinde Niederdorf mitteilt, ist das Abbrennen von Feuerwerk nur am 1. August erlaubt. Es soll Rücksicht auf Nachbarn und Tierwelt genommen werden.
Der 1. August naht und damit auch die Feierlichkeiten im privaten Rahmen. Dazu gehört für viele das Abbrennen von Feuerwerk.
Man soll dabei Rücksicht auf die Nachbarn und die Tierwelt nehmen.
Die Bevölkerung wird daran erinnert, dass das Abbrennen von Feuerwerk gemäss Polizeireglement der Gemeinde Niederdorf nur am 1. August erlaubt ist.
Widerhandlungen können gebüsst werden. Gleichzeitig wird die Bevölkerung gebeten, die Überreste des Feuerwerks ordnungsgemäss zu entsorgen.