Kanton Luzern findet Kompromiss im Schleppschlauchstreit
Im Streit um die Einführung eines Schleppschlauchobligatoriums zur Ausbringung von Gülle im Kanton Luzern hat der Regierungsrat einen Kompromiss gefunden. Er genehmigt gewissen Betrieben eine Übergangsfrist.
Im Kampf gegen die überdurchschnittlich hohen Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft führt der Kanton Luzern per 2022 ein Obligatorium ein, Gülle mit Schleppschläuchen auszubringen. Er tat dies in der Voraussicht, dass auch auf Bundesebene mit Inkrafttreten der revidierten Luftreinhalteverordnung ab diesem Zeitpunkt emissionsarme Ausbringtechnik Pflicht würde.
Im November hatte der Bund aber das Obligatorium um zwei Jahre auf den 1. Januar 2024 verschoben, der Kanton Luzern hielt an seinem Zeitplan fest, was zu Kritik seitens der Landwirtschaft führte, da es einen Mangel an Schleppschläuchen auf dem Markt gebe.
Angesichts der «unerwarteten» Verschiebung seitens des Bundes, habe das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement in Absprache mit dem Regierungsrat eine Übergangsregelung festgelegt, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Zuvor hatte der Kanton bereits angekündigt, bei Verstössen gegen das Obligatorium vorerst von Sanktionen absehen zu wollen.
In Absprache mit dem Regierungsrat sowie nach Gesprächen mit der Branche und mit den Umweltverbänden gelte nun eine Übergangsregelung für Kleinbetriebe bis zwölf Hektaren Nutzfläche und solche, deren Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter bis zur nationalen Umsetzung des Obligatoriums das Pensionsalter erreichen werden, also Jahrgang 1958 und älter, um diese nicht mit übermässigen Investitionen zu belasten.
Rund 500 Betriebe werden somit von der Schleppschlauchpflicht befreit. Für tierintensive Betriebe mit grossen Emissionen gelte die Schleppschlauchpflicht wie vorgesehen ab 2022. Mit der Übergangslösung können laut der Regierung 90 Prozent der Wirkung realisiert werden. Die Lösung werde vom Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband wie auch von Umweltverbänden mitgetragen.