Luzerner Erotik- und Sexbetriebe dürfen wieder öffnen
Im Kanton Luzern dürfen Erotik- und Sexbetriebe wieder öffnen und Sexarbeiterinnen ihre Dienste wieder anbieten. Der Regierungsrat hat das umstrittene Verbot der Sexarbeit, das er im Zuge der Coronapandemie erlassen hatte, aufgehoben. Die Lockerung gilt ab Mittwoch.
Der Kanton Luzern hatte anders als der Bund das Sexgewerbe im Oktober 2020 heruntergefahren. Er begründete diese zusätzliche Einschränkung insbesondere mit der epidemiologischen Lage und mit der schwierigen Überprüfbarkeit der Schutzmassnahmen in den Erotik- und Sexbetrieben.
Weil sich die Situation etwas entspannt habe und weil auch der Bund zuletzt verschiedene Lockerungen beschloss, hebe man das Verbot nun aber auf, hiess es beim Gesundheits- und Sozialdepartement am Dienstag auf Nachfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Mehrere Kantone hatten die Sexarbeit untersagt, neben Luzern etwa Zürich, Aargau und Solothurn. Man habe sich beim jüngsten Entscheid auch daran orientiert, dass auch andere das Verbot aufhoben.
Das Verbot im Kanton Luzern hatte für reichlich Diskussionen gesorgt. Das Kantonsgericht stützte im Dezember 2020 die Massnahme als verhältnismässig. Eine Ungleichbehandlung des Sexgewerbes gegenüber anderen Branchen wie Coiffeur oder Tattoo sah das Gericht nicht. In diesen Betrieben seien die räumlichen Voraussetzungen besser, eine Kontaktdatenerhebung der Kundschaft unproblematisch und der Körperkontakt kleiner.
Der Verein Lisa - Luzerner Verein für die Interessen der Sexarbeitenden dagegen nannte es diskriminierend, die Prostitution wegen der Corona-Pandemie zu verbieten, andere Dienstleistungen mit Körperkontakt aber zuzulassen. Er forderte schon Anfang März eine Öffnung. Das Verbot führe zu existenziellen Notlagen. Viele Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter würden folglich illegal weiterarbeiten. Wegen des Verbots in Nachbarkantonen verzeichnete die Stadt Bern zwischenzeitlich eine Verdoppelung der Personen im Sexgewerbe.
Der Kanton Luzern ergriff neben der Bordellschliessung weitere kantonale Massnahmen. Diese werden allerdings wegen der angespannten epidemiologische Lage bis 31. Mai zu verlängert. Betroffen sind etwa das Besuchsrecht in Spitälern und Pflegeeinrichtungen, die Einstellung des Nachtnetz-Angebots im ÖV, oder die Maskenpflicht beim Individualverkehr.
Im Kanton Luzern wurden gemäss Angaben des Statistikamts Lustat vom Dienstag 105 neue Fälle gemeldet. 43 Coronapatienten sind hospitalisiert, 13 davon müssen beatmet werden. 892 Personen sind wegen eines positiven Testresultats in Isolation. Der aktuell verfügbare R-Wert, der angibt, wie viele Personen eine infizierte Person ansteckt, liegt bei 1,08.