Wie die Gemeinde Diessbach bei Büren mitteilt, beschloss nun der Gemeinderat, einen Zusatzbeitrag an die Bodenverbesserungsgenossenschaft zu leisten.
Der Kirchturm in Diessbach b. Büren.
Der Kirchturm in Diessbach b. Büren. - Roman Zwygart
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An der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2023 wurde ein Zusatzbeitrag von 100'000 Franken an die Bodenverbesserungsgenossenschaft Diessbach genehmigt.

Gegen den Versammlungsbeschluss wurde Beschwerde eingereicht.

Mit Entscheid vom 14. März 2024 hat das Regierungsstatthalteramt Seeland den Beschluss der Gemeindeversammlung betreffend Zusatzbeitrag Güterzusammenlegung aufgehoben.

Begründet wird die Gutheissung der Beschwerde damit, dass es sich beim Zusatzbeitrag um einen zusätzlichen Kredit handelt und nicht um einen Nachkredit vom ursprünglichen Gemeindebeitrag.

Gemeinderat beschliesst Zusatzbeitrag von 100'000 Franken

Für Kredite bis 100'000 Franken ist gemäss Organisationsreglement der Gemeinderat zuständig, weshalb die Gemeindeversammlung folglich nicht über den Zusatzbeitrag hätte abstimmen dürfen.

Der Gemeinderat hat aufgrund des Beschwerdeentscheids an der letzten Sitzung erneut über den Zusatzbeitrag beraten.

Es wurde beschlossen, dass der Zusatzbeitrag von 100'000 Franken an die Bodenverbesserungsgenossenschaft geleistet wird.

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