Maur bewilligt Kredit für Feuerwehr-Hubrettungsfahrzeug-Rückzahlung
Wie die Gemeinde Maur meldet, bewilligt sie einen Kredit von 61'490 Franken für die Subventionsrückzahlung und stimmt dem Verkauf des Hubrettungsfahrzeugs zu.
Aufgrund der Zustimmung der Gemeindeversammlung konnte die Feuerwehr im Jahr 2000 ein Hubrettungsfahrzeug anschaffen.
Die Kosten beliefen sich damals auf 851'150 Franken, davon wurden 55 Prozent durch die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) subventioniert.
In Absprache mit der GVZ hat die Feuerwehr Maur kürzlich beschlossen, das Hubrettungsfahrzeug ausser Betrieb zu nehmen und zukünftig auf eine Autodrehleiter zurückzugreifen.
Diese vorzeitige Ausserbetriebnahme löst eine Rückzahlung in der Höhe von 61'490 Franken an die GVZ aus.
Einsatzbereitschaft der Autodrehleiter
Im Gegenzug stellt die GVZ die neue Gerätschaft unentgeltlich zur Verfügung, die Feuerwehr verpflichtet sich, bei Einsätzen in der Region, für die eine Autodrehleiter erforderlich ist, zur Verfügung zu stehen.
Der Gemeinderat hat die dazu notwendige Leistungsvereinbarung genehmigt, den Kredit für die Rückzahlung der Subventionen in der Höhe von 61'490 Franken bewilligt sowie dem angestrebten Verkauf des Hubrettungsfahrzeugs zugestimmt.