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Maur verabschiedet Budget mit Defizit von 5,59 Millionen Franken

Gemeinde Maur
Gemeinde Maur

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Wie die Gemeinde Maur mitteilt, kann das Budget 2024 aufgrund der enthaltenen Reserven trotzdem mit unverändertem Steuerfuss von 85 Prozent vorgelegt werden.

Das Gemeindehaus in Maur.
Das Gemeindehaus in Maur. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Gemeinderat hat das Budget 2024 zuhanden der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2023 verabschiedet und beantragt dessen Genehmigung mit unverändertem Steuerfuss von 85 Prozent.

Das Defizit im Budget 2024 steigt gegenüber dem Vorjahresbudget um 2,96 Millionen Franken auf 5,59 Millionen Franken.

Der Cashflow sinkt von 6,24 Millionen Franken im Vorjahresbudget auf 3,03 Millionen Franken für 2024.

Dieser Wert liegt deutlich unter dem langfristigen Zielwert von mindestens neun Millionen Franken gemäss finanzpolitischer Zielsetzung.

Budget 2024 mit unverändertem Steuerfuss

Aufgrund der im Budget 2024 enthaltenen ausserordentlichen Aufwendungen und vor dem Hintergrund der bestehenden Reserven kann das Budget dennoch mit unverändertem Steuerfuss von 85 Prozent zur Abnahme vorgelegt werden.

Die ordentlichen Gemeindesteuern sind im Budget 2024 mit 49,12 Millionen Franken eingesetzt und liegen gegenüber dem Vorjahresbudget um 2,83 Millionen Franken höher.

Sie erreichen damit unter Berücksichtigung der vorgenommenen Steuerfusssenkung praktisch das Niveau des Spitzenresultats aus dem letzten abgeschlossenen Rechnungsjahr 2022 (50,22 Millionen Franken).

Die Steuereinnahmen steigen

Die Grundstückgewinnsteuern werden aufgrund der guten Ergebnisse der letzten Jahre mit sieben Millionen Franken (Vorjahr sechs Millionen Franken) budgetiert.

Die Zunahme der Steuererträge gegenüber dem Vorjahresbudget führt zu einem prognostizierten Anstieg der Ablieferung an den Finanzausgleich um 2,17 Millionen Franken.

Der Gesamt-Nettoaufwand aller Aufgabengebiete steigt gegenüber dem Vorjahresbudget um 4,93 Millionen Franken.

Berücksichtigt man den darin enthaltenen Rückgang der Abschreibungen und die Veränderung der Spezialfinanzierungen, ergibt sich ein effektives Ausgabenwachstum von netto 5,19 Millionen Franken.

Finanzierung, Cashflow und Bilanzentwicklung

Den Ausgaben für Investitionen im Verwaltungsvermögen (7,53 Millionen Franken) stehen Einnahmen von 2,06 Millionen Franken gegenüber, was zu Nettoinvestitionen von 5,47 Millionen Franken (Vorjahr 15,45 Millionen Franken) führt.

Diese können durch den Cashflow von 3,03 Millionen Franken zu 55 Prozent selbst finanziert werden. Es resultiert ein Finanzierungsfehlbetrag von 2,44 Millionen Franken.

Die budgetierten Investitionsausgaben im Finanzvermögen belaufen sich auf 0,32 Millionen Franken.

Ausgehend von einem Bilanzüberschuss von 212 Millionen Franken per Ende 2022 sinkt dieser gemäss aktualisierter Finanz- und Aufgabenplanung per Ende 2024 leicht auf 205 Millionen Franken.

Ambitionierte Ziele wurden gesetzt

Das Nettovermögen bleibt im gleichen Zeitraum auf dem Niveau von etwa 85 Millionen Franken konstant. Der Gemeinderat hat sich für die laufende Legislatur ambitionierte Ziele gesetzt.

Gleichzeitig verlangsamt sich die Investitionstätigkeit vorübergehend durch den vorzeitigen Abbruch des Loorenprojekts sowie durch die Überarbeitungsphase beim Bevölkerungsschutzprojekt.

Im Gegenzug werden grosse Anstrengungen unternommen, diverse Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten.

Gleichzeitig ist dem Unterhalt der bestehenden Infrastruktur starke Beachtung zu schenken.

Herausforderungen, Ziele und Priorisierung

Es wird davon ausgegangen, dass ein erheblicher Teil dieser ausserordentlichen Aufwendungen im Folgejahr wegfallen.

Die überarbeitete Finanz- und Aufgabenplanung zeigt auf, dass die finanzpolitischen Zielsetzungen zum Ende der fünfjährigen Planungsperiode eingehalten werden können.

Zum Ende der fünfzehnjährigen Langfristplanung können die finanzpolitischen Ziele ebenfalls eingehalten werden, jedoch wird die Verschuldungsgrenze voraussichtlich zeitweise deutlich überschritten.

Gemeinderat und Schulpflege setzen sich bereits mit den Herausforderungen auseinander und werden nach Vorliegen der Planungs- und Entscheidungsgrundlagen eine Priorisierung der Vorhaben vornehmen.

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