Maur

Situation an der Eggstrasse in Maur soll überprüft werden

Gemeinde Maur
Gemeinde Maur

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Wie die Gemeinde Maur mitteilt, wurde ein Kredit für die Sicherheitsüberprüfung an der Eggstrasse bewilligt. Ein temporäres Lastwagenfahrverbot wurde verfügt.

Das Gemeindehaus in Maur.
Das Gemeindehaus in Maur. - Nau.ch / Simone Imhof

Die Verkehrssicherheit an der Eggstrasse in Maur hat in den vergangenen Jahren in der Bevölkerung immer wieder Diskussionen ausgelöst, worauf von Seiten der Abteilung Tiefbau und Sicherheit mit verschiedenen Massnahmen, wie der Installation von Verkehrspollern, der Anbringung diverser farblicher Bodenmarkierungen, der Markierung eines Aargauer-Trottoirs sowie der Schaffung von vereinzelten Fahrbahneinengungen reagiert wurde.

Ausserdem werden regelmässig mobile Radarkontrollen durchgeführt, und die gemeindeeigene Geschwindigkeitsanzeige (Smiley-Anzeige) wird punktuell zur Verkehrsberuhigung eingesetzt.

Für die Anwohnenden sind die getroffenen Massnahmen jedoch nur unzureichend.

Hinzu kommt, dass die Verkehrsumleitung aufgrund der laufenden Sanierung der Aeschstrasse auf der Eggstrasse aktuell zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen führt.

Externe Untersuchung wurde in Aussicht gestellt

Dieser Umstand sowie die angekündigte temporäre Vollsperrung der Aeschstrasse und die damit verbundene Sorge, noch mehr Zusatzverkehr verkraften zu müssen, haben bei den Anwohnenden der Eggstrasse zusätzlich zu grossem Unmut geführt.

Deshalb haben sie vor einigen Wochen eine Petition eingereicht haben, welche den Gemeinderat auffordert, zur Situation Stellung zu nehmen.

Der Gemeinderat hat den Anwohnenden in seinem Antwortschreiben die bisher eingeführten Massnahmen zur Verkehrsberuhigung aufgelistet und den Unterzeichnenden gleichzeitig eine umfassende externe Untersuchung durch einen Verkehrsspezialisten in Aussicht gestellt.

Lastwagenfahrverbot ist seit dem 9. Oktober 2023 in Kraft

Dafür hat er einen Kredit von 9200 Franken bewilligt.

Als Sofortmassnahme hat er ausserdem ein temporäres Lastwagenfahrverbot, mit Ausnahme Zubringerdienst und landwirtschaftlichem Verkehr, verfügt, welches seit dem 9. Oktober 2023 in Kraft ist.

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