Obermumpf: Mieterwechsel sind von Vermietern meldepflichtig
Wie die Gemeinde Obermumpf mitteilt, sind Vermieter auch 2022 verpflichtet, Mieterwechsel der Gemeinde mitzuteilen.

Gemäss Register- und Meldegesetz sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden.
In Mietverträgen oder Wohnbestätigungen sind die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen, Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde Obermumpf bittet die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich über die Website der Gemeinde dem Einwohnerdienst mitzuteilen.