Obermumpf: Mieterwechsel sind von Vermietern meldepflichtig

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Unteres Fricktal,

Wie die Gemeinde Obermumpf mitteilt, sind Vermieter auch 2022 verpflichtet, Mieterwechsel der Gemeinde mitzuteilen.

In einem Hochhaus sind einige Fenster beleuchtet. Foto: Christophe Gateau/dpa
In einem Hochhaus sind einige Fenster beleuchtet. Foto: Christophe Gateau/dpa - dpa-infocom GmbH

Gemäss Register- und Meldegesetz sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden.

In Mietverträgen oder Wohnbestätigungen sind die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen, Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde Obermumpf bittet die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich über die Website der Gemeinde dem Einwohnerdienst mitzuteilen.

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