Wegenstetten bittet um Rückschnitt der Pflanzen am Wegrand
Wie die Gemeinde Wegenstetten informiert, werden die Strassenanstösser gebeten, ihre Bäume und Sträucher auf die vorgeschriebene Entfernung zurückzuschneiden.
Bäume, Sträucher, Hecken, Einfriedungen und Ähnliches dürfen die Sicht auf Öffentliche Strassen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
Die Grundeigentümer werden gebeten, ihre an den Kantons- und Gemeindestrassen stehenden Bäume und Sträucher auf das zulässige Mass zurückzuschneiden.
Die öffentlichen Strassen und Wege dürfen vom anstossenden Grundeigentum durch Bäume, Sträucher oder ähnliches nicht beeinträchtigt werden.
In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf mindestens 4,50 Meter aufzuasten (ab Fahrbahn gemessen) und bei Trottoirs sowie Fusswegen muss die lichte Höhe mindestens 2,50 Meter betragen.
Bei Gemeindestrassen wird Rückschnitt auf das March toleriert
Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter und gegenüber der Kantonsstrasse auf einen Meter Abstand zurückzuschneiden.
Bei Gemeindestrassen wird ein Rückschnitt auf das March toleriert, sofern keine Sichtzone tangiert wird.
Bei Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum gewährleistet sein (Einhaltung Sichtzone).
Einfriedungen im Sichtbereich dürfen eine Höhe von 80 Zentimeter ab Strassenniveau nicht übersteigen.
Sicherheit für Fussgänger und den fahrenden Verkehr
Ein Rückschnitt dient der Sicherheit der Fussgänger und des fahrenden Verkehrs. Die notwendigen Arbeiten sind umgehend auszuführen.
Für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Rückschnitts entstehen, können die Grundeigentümer zur Haftung herangezogen werden.