21-Jähriger in Moutier BE wegen Mordes verurteilt und verwahrt
Ein 21-Jähriger ist am Donnerstagabend vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland in Moutier (BE) des Mordes und dreier Mordversuche für schuldig befunden worden. Wegen Rückfallgefahr des unter atypischem Autismus Leidenden ordneten die fünf Richter die Unterbringung in der psychiatrisch begleiteten Verwahrung an.
Ein 21-Jähriger ist am Donnerstagabend vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland in Moutier (BE) des Mordes und dreier Mordversuche für schuldig befunden worden. Wegen Rückfallgefahr des unter atypischem Autismus Leidenden ordneten die fünf Richter die Unterbringung in der psychiatrisch begleiteten Verwahrung an.
Der damals 19-Jährige stach 2018 am Bahnhof Tramelan im Berner Jura auf einen ihm unbekannten Mann ein - eine Tat, die er nie erklären konnte. Laut Staatsanwaltschaft beging er sie aus Frust, nicht wie geplant mit dem Zug fahren zu können.
Kurz vor Erreichen des Bahnhofs hatte der nun Verurteilte im Haus der Familie in Tramelan seine Adoptiveltern und seine Schwester erstochen. Der Angeklagte tat es, um das Haus verlassen und mit dem Zug reisen zu können. Das Gericht wertete dies als versuchten Mord.
«Es ist ein Fall von äusserster Schwere mit katastrophalen Folgen», sagte der Präsident des Gerichts Josselin Richard in Abwesenheit des Angeklagten.
Der Richter war der Ansicht, dass der Angeklagte einen völligen Mangel an Empathie und die äusserste Verachtung gegenüber dem menschlichen Leben gezeigt habe.
Bei seiner Anhörung schien der Angeklagte in einer anderen Welt zu sein und sich der Schwere der Tatsachen, die er nicht bestreitet, nicht bewusst zu sein. Ich bin hier, weil ich in Tramelan etwas Dummes gemacht habe«, sagte der junge Mann mit jugendlichem Blick. »Bumm, ich habe ihn mit einem Messer angegriffen«, sagte er und meinte damit sein Opfer am Bahnhof.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen der Rückfallgefahr und der Gefährlichkeit des Angeklagten eine ordentliche Haft mit psychiatrischer Behandlung beantragt, die Verteidigung hatte unter Hinweis auf die Unzurechnungsfähigkeit des jungen Mannes therapeutische Massnahmen in einer Anstalt befürwortet.
Die medizinischen Sachverständigen stellten fest, dass der Angeklagte an einem atypischen Autismus und einer leichten geistigen Behinderung mit einer psychischen Strukturierung von zeitweise explosiver Natur leidet, was die Rückfallgefahr als erheblich qualifiziert. Im Rahmen seiner Störung ist der Angeklagte besessen von Zügen und fasziniert von Gewaltszenen.
Während seiner Vernehmung in der vergangenen Woche schaute der Angeklagte oft aus dem Fenster des Gerichtssaals, um mit einem breiten Lächeln die vorbeifahrenden Züge zu beobachten. Auf die Frage des Gerichtspräsidenten, ob er ein letztes Mal sprechen wolle, antwortete er: «Kann ich mit dem Zug nach Luzern fahren?»
Zum Zeitpunkt des Geschehens war der Angeklagte von der psychiatrischen Anstalt im Kanton Neuenburg, in der er auf gerichtlichen Beschluss untergebracht war, beurlaubt worden und hatte die Anstalt verlassen dürfen, um seine Familie zu besuchen.