Fischingen

Ein Energierichtplan wird in Fischingen erstellt

Nau.ch Lokal
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Münchwilen,

Wie die Gemeinde Fischingen informiert, hat der Gemeinderat eine Begleitgruppe Energie für die Projektbearbeitung zur Energieplanung eingesetzt.

Die Kurhausstrasse in Fischingen.
Die Kurhausstrasse in Fischingen. - Nau.ch / Simone Imhof

An der Gemeindeversammlung vom Juni 2022 hat der Gemeinderat erstmals über den Stand der Arbeiten zur kommunalen Energieplanung informiert. In den Legislaturschwerpunkten wurde festgelegt, dass nach Abschluss der Ortsplanungsrevision (Zonenplan und Baureglement sowie Richtplanmassnahmen) die kommunale Energieplanung in Angriff genommen wird.

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass bereits vor Inkraftsetzung der Ortsplanungsrevision mit den Vorarbeiten zur kommunalen Energieplanung gestartet werden soll. In der Zwischenzeit wurden die Ausschreibungen für die Planungsarbeiten abgeschlossen. Der Auftrag konnte an die Nova Energie Ostschweiz AG in Sirnach erteilt werden.

Bereits im Rahmen der Ausschreibungsphase wurde festgestellt, dass ein kommunaler Energierichtplan nur einen Teil der Bedürfnisse abdeckt und mit relativ geringem Zusatzaufwand ein Gesamtenergieversorgungskonzept (GEVK) für die Gemeinde Fischingen erstellt werden könnte.

Im erteilten Auftrag ist deshalb eine zweistufige Projektbearbeitung inklusive Gesamtenergieversorgungskonzept enthalten. Für die Projektbearbeitung hat der Gemeinderat eine Begleitgruppe Energie eingesetzt.

Kommunaler Energierichtplan

Der kantonale Energierichtplan legt fest, welche Gemeinden zur Erstellung eines Energierichtplans verpflichtet sind. Alle anderen Gemeinden – auch die Gemeinde Fischingen – können für die Umsetzung von ihren energiepolitischen Zielen freiwillig einen Energierichtplan erstellen.

Mit einem Energierichtplan werden beschlussfähige Massnahmen zur dauerhaften Reduzierung von Kohlenstoffdioxid CO2, zur Erhöhung der Energieeffizienz, zur Nutzung von erneuerbaren Energien sowie die Wärme- und Stromversorgung behördenverbindlich koordiniert und definiert.

Dazu werden die wesentlichen Grundlagendaten beschafft und dokumentiert – jedoch werden wesentliche Bereiche wie die Mobilität und Verhaltensänderungen im Energierichtplan nicht berücksichtigt.

Gesamtenergieversorgungskonzept wird erstellt

Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, mit den Grundlagedaten des Energierichtplans zusätzlich ein Gesamtenergieversorgungskonzept (GEVK) zu erstellen. Dabei werden folgende Elemente zusätzlich betrachtet: Mobilität, wirtschaftliche Machbarkeit, Massnahmen zu Energieträgern, Absenkpfad bis 2050 (Netto-Null-Kohlenstoffdioxid).

Zudem wird ein Monitoring- und Controllingsystem über den Erfolg der umgesetzten Massnahmen Auskunft geben, womit die Grundlagen für allfällige Nachjustierungen bei den Massnahmen geschaffen werden.

Anfang 2023 ist ein Workshop «Massnahmen» mit der Bevölkerung geplant. Dabei werden Ideen und Massnahmevorschläge gesammelt und besprochen. Der Workshop ist für alle Einwohner der Gemeinde Fischingen offen. Interessierte Personen können sich bereits jetzt bei der Gemeindeverwaltung oder der Begleitgruppe melden.

Die Begleitgruppe Energie hat sich zum Ziel gesetzt, die Bevölkerung während der ganzen Projektphase auf dem Laufenden zu halten und immer wieder über den aktuellen Stand der Arbeiten zu informieren.

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