Fahrverbotsplanung auf Flur- und Waldstrassen in Fischingen
Wie die Gemeinde Fischingen berichtet, erachtet der Gemeinderat die Fahrverbotsplanung zur Verhinderung von unnötigem Befahren von Flurstrassen als zweckmässig.
In Zusammenarbeit mit Vertretern des Forstamtes und der Güterzusammenlegung Schurten wurde gestützt auf die Artikel 14 und 15 des Waldgesetzes und zur Verhinderung von unnötigem Befahren von Flurstrassen eine Fahrverbotsplanung erstellt.
Im Zuge dieser Arbeiten sind auch weitere beantragte Signalisationen geprüft worden und in die Planauflage eingeflossen.
Der Gemeinderat erachtet die vorgeschlagenen Fahrverbote als zweckmässig und beantragt beim Kanton die Vorbereitung und Einleitung des Einwendungsverfahrens.