Wie die Gemeinde Elgg informiert, ist das Parken an der Kirchgasse vom Abschnitt Einlenker Hintergasse bis Friedweg bis zum Ende der Bauzeit nicht erlaubt.
Die Vordergasse bei Elgg.
Die Vordergasse bei Elgg. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Verkehrsanordnung ist (gemäss § 9 kantonaler Signalisationsverordnung) befristet bis längstens 22. Mai 2024.

Aus Sicherheitsgründen wird das Parkieren an der Kirchgasse von der Einmündung Hintergasse bis zur Einmündung Friedweg beidseitig verboten.

Das Verbot ist zeitlich begrenzt und hängt mit den Aufräumarbeiten des Schadenplatzes an der Hintergasse zusammen.

Die Verkehrsanordnungen gelten ab 23. März 2024 und dauern bis Ende Bauzeit.

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