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Stettfurt informiert zur «Winterabgabe Netznutzungsentgelt»

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Münchwilen,

Wie die Gemeinde Stettfurt berichtet, wird die «Winterabgabe Netznutzungsentgelt» Gaskunden ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 30. April 2023 verrechnet.

Das Schloss Sonnenberg steht oberhalb von Stettfurt TG.
Das Schloss Sonnenberg steht oberhalb von Stettfurt TG. - Roland Zumbühl

Bekanntlich bezieht das Gaswerk in Stettfurt das Gas von Thurplus, das seinerseits bei der Erdgas Ostschweiz AG angeschlossen ist.

Der Bund hat eine Pflichtlagerhaltung angeordnet, von der auch die Erdgas Ostschweiz AG betroffen ist.

Die zusätzliche Abgabe wird als «Winterabgabe Netznutzungsentgelt» ausgewiesen

Die dadurch entstehenden Kosten sind erheblich und werden auch dem Gaswerk Stettfurt verrechnet.

Diese zusätzliche Abgabe wird als «Winterabgabe Netznutzungsentgelt» ausgewiesen und ist im Netzgebiet der Erdgas Ostschweiz AG einheitlich auf 0,22 Rappen pro Kilowattstunde festgelegt worden.

Diese Abgabe wird Gaskunden ab dem 1. Oktober 2022 bis einstweilen zum 30. April 2023 verrechnet.

Der Gasverbrauch für ein Einfamilienhaus ist in der Gemeinde zwar sehr unterschiedlich, aber diese zusätzliche Abgabe dürfte für ein halbes Jahr für einen Haushalt in der Regel zu Mehrkosten zwischen rund 30 und 80 Franken führen.

Alle Haushalte mussten systembedingt ausgelesen werden

Die Gaskunden sind darüber schon mit einem Schreiben informiert worden.

Aufgrund dieser ausserordentlichen Tarifanpassung mussten in den vergangenen Tagen die Zähler aller Haushalte abgelesen werden.

Da die Gemeinde die Werkrechnungen als Gesamtheit verarbeitet, mussten systembedingt alle Haushalte ausgelesen werden.

Die Gemeinde Stettfurt dankt der «Ableserin» Frau R. Oswald für den ausserordentlichen Einsatz und der Bevölkerung für das Verständnis.

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