Abtwil bestimmt Vergütungszins für die Steuern 2023
Wie die Gemeinde Abtwil berichtet, wurde der Vergütungszins für die Steuern 2023 auf 0,3 Prozent festgelegt. Vorauszahlungen bleiben steuerfrei.
Für Steuerzahlungen, die vor dem 31. Oktober 2022 geleistet werden, erhalten die Steuerpflichtigen einen Vergütungszins.
Das gilt auch für die Vorauszahlung in Raten. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober 2022, wobei der Vergütungszins für Vorauszahlungen steuerfrei ist.
Für Zahlungen, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen (Überzahlungen), wird vom Zahlungseingang bis zur Rückzahlung ebenfalls ein Vergütungszins gewährt.
Der Zins für Überzahlungen gilt als steuerbares Einkommen. Der Zinssatz für das Jahr 2023 beträgt in beiden Fällen 0,3 Prozent.