Auw stellt Finanz- und Lastenausgleich für das Jahr 2024 vor
Wie die Gemeinde Auw mitteilt, hat sie für das Jahr 2024 ein Finanzausgleichsbetrag von 586'000 Franken (619'000 Franken) errechnet.
Im Jahr 2024 erhalten 132 Gemeinden (Vorjahr 131) Finanzausgleichsbeiträge in der Höhe von netto rund 95 Millionen Franken (95 Millionen Franken).
Davon finanziert der Kanton rund 27 Millionen Franken (27 Millionen Franken), während der grössere Teil durch jene 65 Gemeinden (66 Gemeinden) finanziert wird, die Abgaben von netto rund 67 Millionen Franken (68 Millionen Franken) leisten.
Für die Gemeinde Auw ist für das Jahr 2024 ein Finanzausgleichsbetrag von 586'000 Franken (619'000 Franken) errechnet worden.
Dieser Betrag setzt sich aus dem Steuerkraftausgleich von 393'750 Franken (388'256 Franken), dem Bildungslastenausgleich von 177'500 Franken (210'000 Franken) und dem räumlich-strukturellen Lastenausgleich von 236'550 Franken (236'550 Franken) zusammen.
Gemeinde erhält für Mindestausstattung im Jahr 2024 keinen Beitrag
Auf der anderen Seite leistet die Gemeinde einen Beitrag von 217'000 Franken (210'000 Franken) in den Soziallastenausgleich.
Für die Mindestausstattung erhält die Gemeinde im Jahr 2024 keinen Beitrag (null Franken).
Zudem wird eine Korrektur aus den Jahren 2018 bis 2020 von 5000 Franken (6000 Franken) berücksichtigt.