Wie die Gemeinde Dietwil mitteilt, sind die Anlieger verpflichtet, die strassenseitig herausragenden Äste der Bäume und Sträucher laufend zurückzuschneiden.
Hinterdorfstrasse Sanierung
Die sanierte Hinterdorfstrasse in Dietwil. - Gemeinde Dietwil
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Die Anstösser, deren Liegenschaften an öffentliche Strassen, Trottoirs oder Gehwege angrenzen, werden darauf hingewiesen, dass die strassenseitig herausragenden Äste von Bäumen sowie Hecken und Sträucher laufend zurückzuschneiden sind.

Da das Wachstum der Pflanzen immer wieder unterschätzt wird und der Rückschnitt mehrmals im Jahr zu erfolgen hat, ist eine ständige Kontrolle des Lichtraumprofiles und der Sichtzonen unerlässlich.

Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. Über Strassen muss die Fahrbahn bis auf eine Höhe von mindestens 4,5 Meter freigehalten werden.

Fusswege und Trottoirs freihalten

Über Fusswegen und Trottoirs muss die Höhe des Freihalteraums mindestens 2,5 Meter betragen. Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Spiegel, Strassennamenschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.

Damit die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, ist allen Pflanzen, aber auch sonstigen Objekten im Bereich von Kreuzungen und Strasseneinmündungen besondere Beachtung zu schenken.

In den Sichtzonen muss ein stets sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 Zentimetern bis drei Meter gewährleistet sein.

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