Fahrverbot für motorisierten Verkehr
Die Situation auf der Gemeindestrasse Sagirain ist unbefriedigend. Nur mit entsprechenden Massnahmen kann eine Verlagerung des Verkehrs auf das übergeordnete Strassennetz erreicht werden.

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:
Verkehrsbeschränkung: Zweiteiliges Fahrverbot (2.13) mit Zusatzvermerk „Direkte Durchfahrt zur Schulstrasse verboten“ (einseitig ab Aarauerstrasse)
Bauliche Massnahmen: Einfahrtsportal Aarauerstrasse zweiteiliges Fahrverbot mit Zusatzvermerk „Direkte Durchfahrt zur Schulstrasse verboten“
Bereich: Gemäss detailliertem Auflageplan
Auflageakten: Signalisationsplan
Öffentliche Auflage vom 13. Mai bis 11. Juni 2019 bei der Gemeindekanzlei Sins. Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einsprache, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach der erfolgten Signalisation rechtskräftig.
Mehr Gestaltungsraum und Verantwortung für die Schulen: Neue pauschale Ressourcierung
Der Regierungsrat hat beschlossen, die heute geltenden antragsbasierten Ressourcierungsabläufe an der Volksschule durch eine Schülerinnen- und Schülerpauschale abzulösen. Er will damit eine Vereinfachung, Vereinheitlichung und Flexibilisierung der Ressourcenstruktur, eine Vergrösserung des pädagogischen Gestaltungsraums der Schulen sowie eine verbesserte Plan- und Steuerbarkeit erreichen. Zudem erwartet der Regierungsrat, dass die neue, pauschalierte Ressourcierung der Volksschule zu einer Reduktion des administrativen Aufwands führt und Anreize für einen ökonomischen Umgang mit den Ressourcen schafft. Die neue Verordnung über die Ressourcierung der Volksschule tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft und wird mit Beginn des Schuljahrs 2020/21 umgesetzt.
Inskünftig löst jede Schülerin und jeder Schüler eine gewisse Anzahl Ressourcen beziehungsweise bezahlte Arbeitszeit von Lehrerinnen und Lehrern aus. Die Summe der einzelnen Pauschalen ergibt das Kontingent der lokalen Schule. Mit der Zuweisung des gesamten Ressourcenkontingents an die Schulen, erhalten diese mehr Gestaltungsraum, tragen aber auch mehr Verantwortung. Sie stehen vor der Aufgabe, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen für ein sachgerechtes, wirkungsvolles Bildungsangebot gemäss Schulgesetz zu sorgen. Die Schulführung zusammen mit den Lehrpersonen ist also gefordert festzulegen, wie sich ihre Schule bezüglich der Schulorganisation, dem Einsatz der einzelnen Lehrerinnen und Lehrer sowie der Ausgestaltung von Förderangeboten ausrichten will. Im Zentrum stehen dabei immer die Erfüllung der Bildungsrechte aller Schülerinnen und Schüler sowie eine möglichst hohe Wirkung. Als verbindliche Leitplanken gelten wie bisher die bewährte Schulstruktur mit Kindergarten, Primarschule, Real-, Sekundar- und Bezirksschule, der Lehrplan mit den Stundentafeln, verlässliche Anstellungsbedingungen und der Berufsauftrag für die Lehrerinnen und Lehrer und für die Schulleitungen.
Der Aargau treibt in der Schulreform nebst der Neuressourcierung der Volksschule weitere Reformen an. So sind die Optimierung der Führungsstrukturen, die Schulraumplanung, die Digitalisierung des Unterrichts und das neue Lohnsystem konkrete Punkte. Dieses gesamte Vorhaben hat auch Auswirkungen auf die Gemeinden. Dies gilt unter anderem für den Lehrplan, der Fächer vorschreibt, für die zusätzliche Lektionen und Räume notwendig sind. Voraussetzung zum Gelingen der Vorhaben ist eine sorgfältige Planung und Umsetzung.
Kantonale Kinder- und Jugendsportcamps
Der Kanton Aargau führt in Zusammenarbeit mit aargauischen Sportverbänden Jugendsportcamps in verschiedenen Sportarten durch. Diese werden jeweils in den Sport-, Frühlings-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien durchgeführt.
Die Camps werden von anerkannten und erfahrenen J+S-Leiterinnen und -Leitern begleitet. Im Zentrum stehen vielfältige sportliche Erfahrungen, aber auch das ganzheitliche Lagerleben mit Rahmenaktivitäten kommt nicht zu kurz. Ab sofort sind die Anmeldungen für das Sommer- und Herbstcamps möglich. Alle Informationen und das Anmeldeformular sind abrufbar unter www.jugendsportcamp.ch.
Samstagtrauung
Beim Regionalen Zivilstandsamt werden am Samstag, 10. August 2019, von 10.00 bis 13.00 Uhr zivilstandsamtliche Trauungen durchgeführt. Weitere Termine für Samstagtrauungen im Jahr 2020 werden im Herbst bekannt gegeben. Das Regionale Zivilstandsamt berät Interessierte gerne und nimmt Terminreservationen entgegen (Telefon 041 789 70 15 oder E-Mail [email protected]). Für andere Terminwünsche gelten die üblichen Trauungszeiten von Montag bis Freitag