Fahrwangen: Nitrat und Chlorthalonil im Trinkwasser
Die Werte von Nitrat und Chlorthalonil im Fahrwanger Trinkwasser sind in den letzten Jahren stark gesunken. Eine unmittelbare Gesundheit besteht nicht.
Wie die Gemeinde Fahrwangen mitteilt, ist Chlorothalonil ein Pflanzenschutzmittel, das seit den 1970-er Jahren zur Bekämpfung von Pilzbefall bei der Produktion von Getreide, Kartoffeln, Gemüse, Weintrauben, Erdbeeren und weiteren landwirtschaftlichen Kulturen, aber auch zur Behandlung von Rasenflächen eingesetzt wurde. Seit Mai 2020 ist dieses Pflanzenschutzmittel verboten und wird nicht mehr eingesetzt.
Generell wird sich die Ausschwemmung von Chlorothalonil-Abbauprodukten ins Grundwasser in den nächsten 5 bis 15 Jahren voraussichtlich so weit verringern, dass nur noch vereinzelte Trinkwasserfassungen eine Konzentration über dem Höchstwert aufweisen.
In den vergangenen Jahren haben wir im Wasser zu hohe Werte an Nitrat und auch des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil gemessen. Deshalb wurde die Quelle Schongau nicht mehr verwendet und Wasser wird und wurde teilweise auch gemischt, um die nötige Qualität zu erreichen.
Um die getroffenen Massnahmen zu überprüfen, wurden im Juni und September 2024 Wasserproben aus den Grundwasserfassungen Breite 1 und 2 genommen und später auch noch eine Probe aus dem Wassernetz.
Messwerte liegen nun vor
Für die Grundwasserfassung Breite liegen die Nitratwerte beim Orientierungswert und deutlich unter dem gesetzlichen Höchstwert.
Beim Pflanzenschutzmittel Chlorothalonil sind die Werte im Vergleich zu den letzten Messungen aus den Jahren 2019 bis heute erfreulicherweise stark gesunken und nähern sich dem Grenzwert. Im 2020 lagen die Werte bei 2,5 Mikrogramm pro Liter und heute sind es 0,42 Mikrogramm pro Liter bei der schlechteren Quelle.
Beim Mischwasser (das in die Haushalte fliesst) aus den Quellen, Grundwasser und zugekauftem Wasser liegt der Wert mit 0,24 Mikrogramm pro Liter noch tiefer und nahe beim zu erreichenden Zielwert.
Es besteht keine unmittelbare Gesundheitsgefahr
Für relevante Abbauprodukte in Trinkwasser gilt ein Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter. Dieser Höchstwert für Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte in Trinkwasser ist vorsorglich festgelegt.
Beim Konsum von Trinkwasser mit Höchstwertüberschreitungen besteht keine unmittelbare Gesundheitsgefahr. Im Sinne der Vorsorge sollen die rechtlichen Bestimmungen aber dazu beitragen, die Belastung der Bevölkerung mit unerwünschten chemischen Stoffen so tief wie möglich zu halten.
Während der Umsetzung der erforderlichen Massnahmen zur langfristig wirkenden Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen ist das Wasser weiterhin als Trinkwasser bestens geeignet. Auch für die Verwendung als Trinkwasser in Lebensmittelproduktionsbetrieben bestehen weiterhin keine Einschränkungen.
Der Gemeinderat unternimmt weiterhin alles Nötige, damit die Rückstände reduziert werden können. Um die Werte weiter zu reduzieren sind auch noch Messungen in unseren Quellen im nächsten Frühling nötig, damit wir mit Mischen die Qualität weiter verbessern können. Die Bevölkerung wird zu gegebener Zeit wieder informiert.