Geltwil: Zurückschneiden von Pflanzen in Strassennähe
Wie die Gemeinde Geltwil mitteilt, fordert sie Grundeigentümer auf, ihre an Strassen grenzenden Sträucher und Bäume gemäss Richtlinien zurückschneiden.
Öffentliche Strassen und Wege dürfen vom anstossenden Grundeigentum aus weder durch Einfriedigungen, Bäume und Sträucher noch durch sonstige Objekte beeinträchtigt werden. Gemäss Baugesetz und Allgemeiner Verordnung zum Baugesetz sind in der Gemeinde Geltwil die Vorschriften einzuhalten:
Bäume und Sträucher bis zu 80 Zentimeter Höhe sind gegenüber Kantonsstrassen auf 1 Meter und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter (gemessen vom Strassenmark) zurückzuschneiden.
Sträucher von mehr als 80 Zentimeter bis zu 1,80 Meter Höhe sowie einzelne Bäume sind gegenüber Kantonsstrassen auf 2 Meter und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter (gemessen ab Strassenmark) zurückzuschneiden.
In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimeter und einer solchen von 3 Meter gewährleistet sein.
Pflanzen dürfen Verkehrsschilder nicht verdecken
Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt sein. Der Zugang zu Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss gewährleistet sein. Bei Ausfahrten müssen die Sichtzonen unbedingt eingehalten werden.